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Wiederspruchsfrist bei Neueinstellung?

F
Frauenpower
Jan 2018 bearbeitet

Wie lange ist die Wiederspruchsfrist bei einer Neueinstellung, wenn der Betriebsrat erst nach dem 1. Arbeitstag des "Neuen" von der Einstellung erfährt? Die Mitbestimmung wurde ignoriert. Es wurden keinerlei Bewerbungsunterlagen vorgelegt. Es wurde auch nicht über die Neueinstellung informiert. Bekannt war lediglich, dass eine Stellenanzeige geschaltet war..

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Community-Antworten (4)

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w-j-l

04.09.2006 um 17:40 Uhr

Eine Frist beginnt hier erst zu laufen, wenn der AG euch vollständig informiert hat.

Mitbestimmungssicherungsverfahren nach §101 BetrVG einleiten, evtl. mit einstweiliger Verfügung zur Entfernung aus dem Betrieb. Zwar sieht das Gesetz hierzu keine Frist vor, ich würde es aber möglichst bald machen, da ihr ja nun Kenntnis von der Einstellung habt.

B
Barbara

05.09.2006 um 11:52 Uhr

Hallo Ich würde zurest dem AG einen netten Brief schreiben. Ihn auf eure Rechte, die sich aus dem § 99 BetrVG ergeben hinweisen. Und dass er im Wiederholungsfall unnötige Kosten verursachen wird, weil der BR seine Mitbestimmungsrechte vor dem Arbeitsgericht durchsetzen wird. Zuerst immer den AG abmahnen.

W
w-j-l

05.09.2006 um 16:23 Uhr

nun ja Barbara, so kann man es natürlich auch machen, aber ich habe gelesen:

"Die Mitbestimmung wurde ignoriert."

Dahinter vermute ich absichtliches Handeln des AGs. Außerdem vermag ich keinen netten Brief zu schreiben, wenn ich dem AG erklären muss, dass sein Handeln zu einem nichtigen Vertrag mit dem Bewerber geführt hat.

F
Frauenpower

05.09.2006 um 16:33 Uhr

Erst mal: danke für die Antwort. Es war nicht das 1. Mal, dass so gehandelt wurde. Bei 2 400€-Jobs hat unser GF das auch schon mal gemacht. Deshalb kein netter Brief. Wir sind nur gerade etwas unterbesetzt im BR und würden gerne bis nächste Woche warten. Daher auch die Frage nach der Frist. Aber dieser Fall kann, meiner Meinung nach, eh nicht warten. Wird sich hoffentlich gleich erledigen. Spätschicht beginnt. Stellv. kommt aus dem Urlaub.

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