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Mitbestimmungsrecht bei einer Mitarbeiterzeitschrift

J
Janna
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmer will eine Mitarbeiterzeitschrift für die Mitarbeiter und die Kunden vierteljährlich herausbringen. Wieweit hat der Betriebsrat hier Mitbestimmungsrecht über die Gestalltung und Inhalt der Zeitschrift. Herausgeber und Redaktion ist der Unternehmer.

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Community-Antworten (3)

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Ottokar

23.02.2012 um 11:38 Uhr

In unserer Firma gibt es auch eine Mitarbeiterzeitung und meiner Meinung steht es dem AG frei so eine Zeitschrift aufzulegen und zu vertreiben. Als Betriebsrat hat man natürlich dann ein Mitspracherecht wenn etwas veröffentlicht wird, was den § 87, Mitbestimmung,Betriebsverfassungsgesetz betrifft. Wir, als Betriebsrat, haben unseren Flyer in dem wir die Kollegen auf dem aktuellen Stand halten was unsere Arbeit berifft.

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Lernender

23.02.2012 um 12:12 Uhr

@janna

was würdest du denn sagen wenn euer AG mitbestimmen will was in eure Infos reinkommt?

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Ottokar

23.02.2012 um 12:59 Uhr

@jana Es geht doch nicht darum, dass der Betriebsrat etwas in die AG Zeitschrift setzen will oder soll. Wenn es der AG aber anbietet, dann, ja , warum nicht. Ich meine mit der Mitbestimmung, das der AG in den Fragen die den § 87 betreffen , nur die Sachen veröffentlichen sollte, die auch mit dem BR vorher abgesprochen wurden. Betriebliche Ordnung, Arbeitszeit usw. eben alles was unter soziale Angelegenheiten fällt. Auf der anderen Seite informieren wir den AG auch über den Inhalt unseres Flyers vor dessen Erscheinen. Das heißt ja nicht das man sich was vorschreiben lassen muss. Aber es sollte sachlich schon alles richtig sein. Auch als Betriebsrat sollte man ein gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung anstreben. Warum soll der AG aber nicht auch bei uns etwas der Belegschaft etwas mitteilen? Natürlich nichts was dem BR entgegen steht oder diesen diffamiert.

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