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Abgruppierung

W
Wolkenfee
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich bin in 2008 offiziell mit Anschreiben der PA in die Entgeltgruppe E7 eingestuft worden. Ende letzten Jahres hat der BR die Gehälter überprüft und festgestellt, dass für meine Umgruppierung die Zustimmung des BR fehlt. Er verlangt nun die Abstufung in E 6, obwohl ich nach ERA und Stellenbeschreibung E7 bin. Unsere PA will nun die Abstufung durchführen und mit einer Übertariflichen Zahlung das Gehalt wieder auffüllen, so dass mir keine geld- lichen Nachteile entstehen. Das finde ich ja sehr nett, aber dürfen die das so einfach? Danke für Eure Antworten.

Vielen Dank für die Antworten. Das der BR hier gegen den AN geht steht außer Frage. Aber bin ich auch rechtlich auf der sicheren Seite? Wenn ich die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehme und hinterher dagegen Klage, ist es doch eine ordentliche Kündigung dann, oder?

Hallo Lernender, ja, es stimmt leider. Der BR ist für die Abgruppierung!

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

22.02.2012 um 13:09 Uhr

@Wolkenfee Wenn das genau so ist, wie Du das hier beschreibst, dann ist der BR durchaus nicht auf der Höhe der Zeit.

Dein Ansprechpartner ist der AG und diesem würde ich mitteilen, dass Du nicht gewillt bist 'freiwillig' auf die E7 zu verzichten.

U
Ulrik

22.02.2012 um 13:41 Uhr

Unter diesen Voraussetzungen macht sich der BR doch IMHO lächerlich. Es wird ein versäumnis des BR (er hat es drei jahre lang auch nicht gemerkt) auf dem Rücken des MA ausgetragen.

Der BR soll nachträglich seine Zustimmung geben, und gut ist.

W
wahlvst

22.02.2012 um 15:02 Uhr

Der BR kann die unterlassene MB beanstanden, doch dem AN kann es letztlich egal sein. Er hat dann sollte der AG herabgruppieren weil falsch Eingruppiert einen entsprechenden Schadenersatzanspruch gegen den AG, denn der AG müsste dann ja versuchen im Rahmen einer Änderunsgkündigung hier das Ganze angehen. Damit dürfte er dann aber vor dem AgrG scheitern. Der AN müsste halt die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

G
gironimo

22.02.2012 um 17:43 Uhr

Euer BR hat wohl zu heiß gebadet!

Ich würde gegenüber dem AG auch die Meinung vertreten, dass Du keine Veranlssung siehst, der neuen Regelung zu zustimmen.

Ggf. Hilfe bei der Gewerkschaft holen.

Möge der AG sich mit dem BR auseinandersetzen.

L
Lernender

22.02.2012 um 20:37 Uhr

@wolkenfee

trotzdem den BR fragen ob das stimmt.

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