Guten Tag,
ich bin in 2008 offiziell mit Anschreiben der PA in die Entgeltgruppe E7 eingestuft worden. Ende letzten Jahres hat der BR die Gehälter überprüft und festgestellt, dass für meine Umgruppierung die Zustimmung des BR fehlt. Er verlangt nun die Abstufung in E 6, obwohl ich nach ERA und Stellenbeschreibung E7 bin. Unsere PA will nun die Abstufung durchführen und mit einer Übertariflichen Zahlung das Gehalt wieder auffüllen, so dass mir keine geld-
lichen Nachteile entstehen. Das finde ich ja sehr nett, aber dürfen die das so einfach?
Danke für Eure Antworten.

Vielen Dank für die Antworten. Das der BR hier gegen den AN geht steht außer Frage. Aber bin ich auch rechtlich auf der sicheren Seite? Wenn ich die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehme und hinterher dagegen Klage, ist es doch eine ordentliche Kündigung dann, oder?

Hallo Lernender,
ja, es stimmt leider. Der BR ist für die Abgruppierung!