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Einstellung

J
JohnnieW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsvertag welcher in paar monaten endet. Eine Feste Übernahme ist geplant aber wurde vom BR abgelehnt da es einige "fehlerhafte Formalitäten" gab. Nun hab ich aus sicherer Quelle erfahren, dass einigen Leuten in BR meine Lohnerhöhung ein Dorn im Auge ist und aus diesen Grund sie das ablehnten. Der BRV hatte in einigen Fällen schon mal bewiesen das er einfach der Falsche Mann ist.

Was soll ich tun?

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Community-Antworten (8)

K
kainil

22.02.2012 um 08:14 Uhr

Hallo, JohnnieW,

der BR hat darüber zu wachen, das eine Lohngleichheit ist. Desweiteren muss dem BR alle nötigen Informationen zur Einstellung zur Verfügung gestellt, werden, was anscheinend der AG nicht gemacht hat. Ich höre hier aber nicht das der zuständige Personaler der falsche Mann ist, was er hier ja auch bewiesen hat durch vorenthalten von Informationen. P.S.: der BRV ist das Sprachrohr des BR, alleine kann er nichts entscheiden.

Es hilft nichts: Du bist bei der nächsten Wahl der "Richtige Mann, der sich aufstellen sollte" (:o), und dann wird alles besser.

L
Lernender

22.02.2012 um 08:36 Uhr

Oft werden Dinge vom BR behauptet die nicht zutreffen. In deinem Fall würde ich dringend mit dem BR reden und hinterfragen ob deine Vermutungen zutreffen. Aber schon mal deutlich, ein Betriebsrat kann keine Einstellung verhindern wegen einer Lohnerhöhung.

R
rkoch

22.02.2012 um 09:17 Uhr

Und wegen "fehlerhafter Formalitäten" kann er die Einstellung auch nicht ablehnen. Er kann nur ablehnen die Einstellung zu BEARBEITEN. Das ist weder Zustimmung noch Ablehnung.

Der AG muss dann halt die Formalitäten richtigstellen, dann MUSS der BR die Einstellung bearbeiten, denn nach einer Woche schweigen hat der BR stillschweigend zugestimmt.

Insofern: Lies nochmal Satz 1 von Lernender.

K
Kölner

22.02.2012 um 10:05 Uhr

@JohnnieW Dein Ansprechpartner ist und bleibt der Arbeitgeber!

L
Laffo

22.02.2012 um 10:23 Uhr

@JohnnieW unterliegt ihr einem Tarifvertrag, in welchem auch Lohneingruppierungen geregelt werden? Wenn ja, wäre deine Eingruppierung ein guter Einsteiger für den BR, diese Eingruppierung für vergleichbare Arbeitnehmer ebenfalls zu fordern...nach deiner Einstellung. ansonsten: siehe Kölner.

A
Alexus

22.02.2012 um 12:25 Uhr

Sofern die Löhne bei Euch frei verhandelbar sind, ist das Geld kein valider Ablehnungsgrund. Wenn der BR auf Lohngleichheit hinarbeiten will, sollte er froh sein, wenn Mitarbeiter in neuen Verträgen mehr gezahlt bekommen. Dann sollte er sich an diesen orientieren, nicht an alten niedrigen Löhnen.

U
Ulrik

22.02.2012 um 13:30 Uhr

Unabhängig mal von den ganzen Formalitäten und WIderspruchsgründen des BR... Der BR kann nur der Einstellung widersprechen, ggfs. noch der Eingruppierung, sofern es da Richtlinien gibt. Den vertrag, den Du mit deinem AG geschlossen hast, da hat der BR nix zu melden. Sprich: Der BR widerspricht der Einstellung, der AG darf dich nicht beschäftigen, kommt aber durch den geschlossenen Vertrag in Annahmeverzug nach 615 BGB...

Nur mal so am Rande...

J
JohnnieW

22.02.2012 um 21:19 Uhr

Es gibt Gruppierungen für die jeweiligen Abteilungen. Ich bin duchschnittlich eingruppiert, der AG hat mir freiwillig eine Lohnerhöhung gegeben es kann doch nicht seindass der BR mir steine in den Weg legt! PS: Einige Leute haben ein persönlichen Konflikt mit mir durch sowas rechen sie sich.

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