Erstellt am 22.02.2012 um 07:14 Uhr von kainil
Hallo, JohnnieW,
der BR hat darüber zu wachen, das eine Lohngleichheit ist.
Desweiteren muss dem BR alle nötigen Informationen zur Einstellung zur Verfügung gestellt, werden, was anscheinend der AG nicht gemacht hat.
Ich höre hier aber nicht das der zuständige Personaler der falsche Mann ist, was er hier ja auch bewiesen hat durch vorenthalten von Informationen.
P.S.: der BRV ist das Sprachrohr des BR, alleine kann er nichts entscheiden.
Es hilft nichts: Du bist bei der nächsten Wahl der "Richtige Mann, der sich aufstellen sollte" (:o), und dann wird alles besser.
Erstellt am 22.02.2012 um 07:36 Uhr von Lernender
Oft werden Dinge vom BR behauptet die nicht zutreffen. In deinem Fall würde ich dringend mit dem BR reden und hinterfragen ob deine Vermutungen zutreffen.
Aber schon mal deutlich, ein Betriebsrat kann keine Einstellung verhindern wegen einer Lohnerhöhung.
Erstellt am 22.02.2012 um 08:17 Uhr von rkoch
Und wegen "fehlerhafter Formalitäten" kann er die Einstellung auch nicht ablehnen. Er kann nur ablehnen die Einstellung zu BEARBEITEN. Das ist weder Zustimmung noch Ablehnung.
Der AG muss dann halt die Formalitäten richtigstellen, dann MUSS der BR die Einstellung bearbeiten, denn nach einer Woche schweigen hat der BR stillschweigend zugestimmt.
Insofern: Lies nochmal Satz 1 von Lernender.
Erstellt am 22.02.2012 um 09:05 Uhr von Kölner
@JohnnieW
Dein Ansprechpartner ist und bleibt der Arbeitgeber!
Erstellt am 22.02.2012 um 09:23 Uhr von Laffo
@JohnnieW
unterliegt ihr einem Tarifvertrag, in welchem auch Lohneingruppierungen geregelt werden?
Wenn ja, wäre deine Eingruppierung ein guter Einsteiger für den BR, diese Eingruppierung für vergleichbare Arbeitnehmer ebenfalls zu fordern...nach deiner Einstellung.
ansonsten: siehe Kölner.
Erstellt am 22.02.2012 um 11:25 Uhr von Alexus
Sofern die Löhne bei Euch frei verhandelbar sind, ist das Geld kein valider Ablehnungsgrund. Wenn der BR auf Lohngleichheit hinarbeiten will, sollte er froh sein, wenn Mitarbeiter in neuen Verträgen mehr gezahlt bekommen. Dann sollte er sich an diesen orientieren, nicht an alten niedrigen Löhnen.
Erstellt am 22.02.2012 um 12:30 Uhr von Ulrik
Unabhängig mal von den ganzen Formalitäten und WIderspruchsgründen des BR...
Der BR kann nur der Einstellung widersprechen, ggfs. noch der Eingruppierung, sofern es da Richtlinien gibt.
Den vertrag, den Du mit deinem AG geschlossen hast, da hat der BR nix zu melden. Sprich: Der BR widerspricht der Einstellung, der AG darf dich nicht beschäftigen, kommt aber durch den geschlossenen Vertrag in Annahmeverzug nach 615 BGB...
Nur mal so am Rande...
Erstellt am 22.02.2012 um 20:19 Uhr von JohnnieW
Es gibt Gruppierungen für die jeweiligen Abteilungen.
Ich bin duchschnittlich eingruppiert, der AG hat mir freiwillig eine Lohnerhöhung gegeben es kann doch nicht seindass der BR mir steine in den Weg legt!
PS: Einige Leute haben ein persönlichen Konflikt mit mir durch sowas rechen sie sich.