Erstellt am 22.02.2012 um 08:46 Uhr von rkoch
@Roterübe
Das ist so ein Ding mit den Löhnen.....
I.d.R. ist es ja genau umgekehrt: Die AG verlangen, dass die AN ihre Löhne geheimhalten um nicht den anderen AN Argumente für Gleichbehandlungswünsche zu geben.
Faktisch ist es aus Sicht der AN eigentlich sogar wünschenswert, dass alle AN die Löhne ihrer Kollegen kennen, denn nur dann können sie feststellen ob sie selbst nicht benachteiligt werden.
Das ein AG-Vertreter hier selbst quasi sagt "Hey, AN, hier wird einer besser bezahlt als IHR" ist eigentlich abwegig..... Er schneidet sich doch ins eigene Fleisch.
Aus Sicht des Datenschutzes ist das was er da tut jedoch tatsächlich nicht ganz koscher. Das BDSG basiert auf dem Grundsatz der "informationellen Selbstbestimmung", d.h. Daten und Informationen über mich gehören mir, und nur ich entscheide was andere über mich wissen dürfen. Insofern ist die Information aus dem Mund eines Dritten, dass Du eine Lohnerhöhung erhalten hast, bereits einen Verstoß gegen diesen Grundsatz. DU hingegen könntest jedem Erzählen, dass Du eine Lohnerhöhung erhalten hast - und auch konkret wie viel Du verdienst, das kann Dir keiner verbieten.
> Wie sollte ich mich verhalten und was kann ich dagegen machen.
Formell könntest Du zwar verlangen, dass Dein Chef derartiges unterläßt, aber das ist zu spät - der "Schaden" ist schon angerichtet. Das bringt also bestenfalls was für die Zukunft.
Rechtlich könntest Du jetzt nach dem BDSG Deinen Chef wegen Verstoß gegen das BDSG anzeigen. Dann käme der Staatsanwalt und würde ggf. Deinen Chef zu einem Ordnungsgeld verknacken....
Sofern Dir dadurch ein "Schaden" entstanden ist, kannst Du Deinen AG auch auf Zahlung von Schadenersatz verklagen...
Ich glaube kaum, dass Du an so was interesse hast.....
Ganz ehrlich: Ich würde so was zum Anlass nehmen mit Deinen Kollegen mal ganz offen über das Thema Löhne zu reden! Ich bin 99%ig überzeugt, dass Du überrascht sein würdest wie viel Deine Kollegen tatsächlich "verdienen" (sofern diese bereit sind darüber zu reden) - Kein AG rückt mal so eine "überdurchschnittliche Lohnerhöhung" für einen Einzelnen raus. Das macht er i.d.R. nur, wenn dieser Einzelne bislang deutlich unterbezahlt war. Insofern gebe ich eine richtig gute Chance, dass Du trotz dieser Lohnerhöhung bei den Löhnen immer noch zu den Schlußlichtern zählst oder zumindest nicht im oberen Bereich mitspielst... Sofern ich Recht habe würde das die Aussage Deines Chefs doch recht deutlich relativieren. Falls ich nicht Recht habe, wäre dass mal Anlass für Deine Kollegen dem Chef mal die Hölle heiß zu machen - das wäre eine schlimmere Strafe für seine Aussage als alles andere was Du tun könntest.
Erstellt am 22.02.2012 um 08:58 Uhr von Ottokar
Es gibt ein Urteil vom LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.09 183/ 09
danach fällt die Erwähnung der Lohnerhöhung gegenüber anderen nicht unter die Datenschutzbestimmungen.
davon mal abgesehen wäre es mir auch nicht recht, wenn der Chef anderen erzählt was ich an Gehalt bekomme.
habe aber auch im BDSG nichts gefunden.
Erstellt am 22.02.2012 um 09:24 Uhr von petrus
Sehe ich ähnlich wie rkoch.
Da ist vielleicht manche Erhöhung prozentual überduchschnittlich - aber um einen unterbezahlten MA auf den Durchschnitt anzuheben, ist eben eine überduchschnittliche Erhöhung nötig... Wie sagte schon ein Ex-Kanzler: Wichtig ist, was hinten rauskommt...
In einem der Streiks, der derzeit duch die Nachrichten läuft, reden die Arbeitgebervertreter ja auch immer nur von den "absurd hohen" Forderungen der bösen Gewerkschaft von angeblich "bis zu 70%". Komischerweise sagen die nie dazu, dass das nur die MA betrifft, die bislang zu unterdurchschnittlichen Gehältern beschäftigt sind.
Um es mal zu verdeutlichen, ein Beispiel: Da bekommt jemand mit einem Stundenlohn von bislang 6€ eine exorbitante Gehaltserhöhung um 70%. Klingt zwar gewaltig - aber reich wird man auch von 10,20€/h nicht...
Oder anderes Beispiel:
Wenn jemand bislang seine Bereitschaftszeiten von 20h/Woche (rechtswidrig) gar nicht vergütet bekam und fordert jetzt einfach nur eine Bezahlung zum "normalen" Stundensatz, sind das ja mal eben 50% mehr als vorher. Wenn dann noch einer der Meinung ist, die tatsächlich gearbeiteten Überstunden seien nicht (wieder rechtswidrig) mit dem Gehalt abgegolten, sondern vielleicht noch mit 25% Ü-Std-Zuschlag zu bezahlen, dann sind wir schon bei 62,5%. Und wenn dann die Gewerkschaft die Erhöhung des Grundgehaltes um moderate 4% fordert, hieße das für den Mann mit der 60-Stunden-Woche eine Entgeltsteigerung um atemberaubende 69%.
Erstellt am 22.02.2012 um 09:34 Uhr von petrus
@ottokar
> wäre es mir auch nicht recht, wenn der Chef anderen erzählt was ich an Gehalt bekomme.
> habe aber auch im BDSG nichts gefunden
§4(1) BDSG. Es müsste also imGegenteil dem Chef irgendwo explizit erlaubt sein, die Gehaltsdaten weiterzugeben. (Z.B. ist die Weitergabe an den BR erlaubt, weil das so in §80 (2) BetrVG steht.)
Erstellt am 22.02.2012 um 09:43 Uhr von Kölner
@petrus
Aber: In welcher Weise soll der AG denn einen Verstoß gegen das BDSG vorgenommen haben, wenn er erzählt, dass eine überdurchschnittliche Lohnerhöhung gezahlt wurde (wohlgemerkt: die genauen Daten/Zahlen sind nicht gefallen!)?
Ich neige dazu, diesen Chef als geistigen Irrläufer zu bezeichnen.
Jedenfalls dann, wenn der o.a. AN richtig reagiert und dem Chef jetzt ein Sack an weiteren Lohnforderungen durch andere AN auf den Schreibtisch flattert...
Erstellt am 22.02.2012 um 10:09 Uhr von petrus
@kölner:
> wohlgemerkt: die genauen Daten/Zahlen sind nicht gefallen!)?
Das hatte ich glatt überlesen... In diesem Fall natürlich nicht.
Wenn die RoteRübe BRM ist, könnte ein böswilliges Gremium dem Chef unterstellen, er wolle Mitglieder diskreditieren und somit die BR-Arbeit behindern...
Ansonsten: Klar, wenn jetzt alle MA, die davon Wind bekommen haben, beim Chef vor dem Büro stehen und ebenfalls eine derartig überdurchschnittliche Gehaltserhöhung verlangen...
Erstellt am 22.02.2012 um 12:00 Uhr von Ottokar
@petrus
"Es müsste also imGegenteil dem Chef irgendwo explizit erlaubt sein... "
Muss alles, was nicht verboten ist, erlaubt werden?
Erstellt am 22.02.2012 um 13:38 Uhr von mainpower
@Ottokar,
allesvwas nicht verboten ist, ist Erlaubt!
Erstellt am 22.02.2012 um 14:37 Uhr von petrus
@otto:
Das Gehaltsdaten personenbezogene Daten sind, läßt sich aus §3(1) lesen.
Und dann wäre da noch der §3(4): "Verarbeiten ist das ... Übermitteln... personenbezogener Daten. ... ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren ... Übermitteln das Bekanntgeben personenbezogener Daten"
Und dann lies nochmal den angegebenen §4(1) BDSG.