Erstellt am 21.02.2012 um 08:47 Uhr von gironimo
Grundsätzlich: Der Betriebsrat ist kein Geheimrat. Darum darf natürlich jeder Wissen, womit der BR sich befasst. Das kann jeder (hoffentlich) in den 4 Betriebsversammlungen erfahren, in denen der BR über seine Arbeit berichtet.
Ich würde die Tagesordnung nicht unters Volk mischen (kommt ja auch immer darauf an, was alles so auf der Tagesordnung steht. Es gibt ja auch Dinge, über die der BR Verschwiegenheit wahren muss). Aber in groben Zügen würde ich Kollegen sagen, welche Themen Ihr behandelt.
Erstellt am 21.02.2012 um 10:00 Uhr von kunzundhinz
Du darfs Themen aber keine Namen weitergeben. Also nicht Herr / Frau XY hat wird usw. Persönliche Daten sind tabu weiter echte Betriebsgeheimnisse. Auch wenn der AG etwas unter die Verschiwegenheit legt sollte man aufpassen und prüfen fällt es darunter, dann ist es Tabu.
Auch gibt es oftmals Dinge welche der BR unter Verschwiegenheit legt, weil es Verhandlungspositionen sind die nicht bekannt werden sollen, weil der BR sonst geschwächt würde. Auch dieses ist zu beachten.
Was aber wichtiger ist, weil erkennbar, Du solltest schnell auf Schulung.