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Fachbücher für BRM

B
bergkristall
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe angeregt, das wir doch noch zusätzlich ein paar wichtige Fachbücher für jeden von uns als BRM (Grundausstattung) bestellen, da man ja nunmal nicht alles im Internet findet. zur Info: wir haben den Fitting, vom IFB: BetrVG, Gesetzessammlung f.d. betriebliche Praxis, 101 Stichwörter f.BR, mehr wollte der BRV (stellvBRV ist IMMER mit ihm einer Meinung) nicht genehmigen, mit der Begründung, das kostet dem AG zuviel Geld. Die beiden sind der Meinung wir brauchen nicht mehr Bücher und sind nicht erfreut darüber, das ich mich informieren will, um den AN mit meinem Wissen zur Verfügung zu stehen. Ich habe mir schon einige Bücher privat gebraucht gekauft, aber so viel Geld habe ich nunmal auch nicht zur Verfügung.

Meine Frage ist: muss die Buchbestellung immer durch den BR abgestimmt und genehmigt werden? oder kann ich auch selber meinen Anspruch geltend machen? Gibt es auch so eine Art GebrauchtBörse?

schon einmal im Voraus Danke für eure Antworten

1.95508

Community-Antworten (8)

F
Fairlight

20.02.2012 um 10:02 Uhr

Nur zum Verständnis:

Ihr habt ALLE einen Fitting, eine Gesetzessammlung und ein BR Fachbuch? Oder stehen diese Bücher dem Gremium als Ganzes zu Verfügung?

Im ersteren Fall ist die Ausstattung imho gar nicht mal so schlecht. Aber mal von meiner persönlichen Meinung ab sehe ich dann so ein bisschen Probleme mit der Verhältnismäßigkeit bei der Anschaffung weiterer Bücher für jedes einzelne BRM. Eine allumfassende Sammlung von Gesetzeskommentaren und Fachbüchern dürfte schwer begründbar sein. Schließlich gehen besonders die Kommentare richtig ins Geld. Sicherlich muss man sich nicht vorrangig Gedanken darüber machen, dass die GL dafür Geld ausgeben muss. Aber irgendwo sind Grenzen gesetzt.

Grundsätzlich wäre es vom Ablauf so, dass der BR diese Anschaffung beschließen müsste. Ein BRM allein kann und darf das nicht. Das sind (wenn ich da vom Rechsempfinden nicht ganz daneben liege) auch keine individualrechtlichen Ansprüche.

B
bergkristall

20.02.2012 um 10:09 Uhr

@ Fairlight die Bücher (3) stehen dem Gremium als Ganzes zur Verfügung

U
Ulrik

20.02.2012 um 10:20 Uhr

Also, eine Sammlung der Gesetze, wie z.b. der Beck´s Arbeitsgesetze, sollte jedes einzelne BRM haben. Die entsprechende Literatur mit Kommentierung muß auch IMHO nicht jedem einzelnen BRM als gesondertes Exemplar zur Verfügung stehen, sondern da reicht es, wenn dem gesamten Gremium im Büro diese Texte offen zugänglich sind.

Aber zu deiner Frage: Die Beschaffungen für den BR beschliesst das Gremium in seinen Sitzungen. Entweder die Mehrsch beschliesst oder eben nicht. Also, argumentieren und genügend BRM von deiner Meinung überzeugen. Es gibt einiges an Literatur im Internet, oder auch bei Seminaren.

P
Peanuts

20.02.2012 um 10:48 Uhr

Jedes BR-Gremium hat Anspruch auf eine jeweils AKTUELLE Kommentierung zum BetrVG!

Außerdem gehört ein Abo der Fachzeitschrift AiB zwingend zur Grundausstattung eines BR.

Eine Kommentierung ArbZG muss ebenfalls vorhanden sein.

"Gibt es auch so eine Art GebrauchtBörse?"

Muss man nur bei *bay, *mazon gucken. Aber völlig veraltete Ausgaben bringen es nicht.

G
gironimo

20.02.2012 um 11:15 Uhr

Natürlich gibt es die Ansprüche des BR als Gremium. Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht auch ein einzelnes BR-Mitglied einen begründeten Anspruch auf bestimmte Literatur geltend machen kann (ich neige zu ja). Allgemeine Literatur eher nicht.

Aber warum der vorauseilende Gehorsam? Man kann doch den AG einfach mal fragen, ob er mit dem einen oder anderen Buch für die BR-Mitglieder einverstanden ist.

K
Kulum

20.02.2012 um 13:21 Uhr

@ geronimo

Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht auch ein einzelnes BR-Mitglied einen begründeten Anspruch auf bestimmte Literatur geltend machen kann (ich neige zu ja).

Sicher?

Aber der BRV genehmigt hier natürlich nicht. Hat er gar nicht die Möglichkeit zu. Was das betrifft hat seine Stimme so viel Gewicht wie deine eigene oder die von jedem anderen BRM.

P
Petrus

21.02.2012 um 15:07 Uhr

Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht auch ein einzelnes BR-Mitglied einen begründeten Anspruch auf bestimmte Literatur geltend machen kann (ich neige zu ja).

Wenn Du mit "bestimmter Literatur" eine Gesetzessammlung mit einer Einleitung in die diversen Gesetze samt Rechtsprechungsübersicht zum jeweiligen Gesetz meinst, und der BR die Notwendigkeit beschließt, sieht das das BAG ebenso... (BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 22/95 - www.der-kittner.de)

B
blackseven

21.02.2012 um 15:19 Uhr

So sieht ein Mitbewerber die nicht abschliessende Grundausstattung;

http://www.betriebsrat-aktuell.de/download/betriebsratsarchiv.pdf

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