Im Betriebsverfassungsgesetz steht: „alles, was entweder in einem für den Betrieb
geltenden Tarifvertrag geregelt ist oder „üblicherweise“ geregelt wird, darf grundsätzlich nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.“
WAS heist das genau bei den Thema:
Löhne, Urlaub, Zulagen und Sonderzahlungen ?
Muss der AG das nur mit der Gewerkschaft aushandeln?
Oder darf der AG mit dem BR eine Betriebliche Regelung vereinbaren?
Hintergrund ist die Kündigung des Tarifvertrags durch den AG.Dieser will nun nicht mehr mit der GEW verandeln sondern lieber mit dem BR eine Betriebliche Reglung haben... Das will die GEW natürlich nicht.Die GEW sagt das er die Betriebliche Reglung gar nicht machen darf mit dem BR , sie verweist auf den Satz in der BertVG ...
Was meint ihr dazu ?