Erstellt am 19.02.2012 um 20:31 Uhr von wahlvst
GEW hat Recht! Weiter der TV wirkt nach, ist also in der Nachwirkung. Ihr als BR sollte auch unbedingt die Gewerkschaft stützen, denn diese hat die besseren Mittel und Macht, z.B. auch das Streikrecht zur Durchsetzung von Forderungen.
PS: Empfehle dringend einmal ein Semiar bei der Gewerkschaft zu Thema "Tarifrecht usw."
Erstellt am 19.02.2012 um 22:19 Uhr von nicoline
Polybär,
*WAS heißt das?*
Na schau doch mal in den TV, der bislang bei Euch gegolten hat, da siehst Du doch alles, was "üblicherweise in einem TV geregelt wird"!
*Löhne, Urlaub, Zulagen und Sonderzahlungen ?*
Ja, und und und .....
*Muss der AG das nur mit der Gewerkschaft aushandeln?*
Ja, Tarifautonomie, weißt Du doch aber auch!
wahlvst
stell Dir vor, die streiken schon ziemlich lange oder haben zumindest gestreikt, bislang ohne Erfolg! Das man als AN irgendwann mal weiterkommen möchte kann ich schon verstehen !
Erstellt am 20.02.2012 um 09:13 Uhr von rkoch
Und als kleiner Hinweis: Das Euer AG den TV gekündigt hat, heißt nicht, dass dieser nicht mehr gilt!
§4 TVG
(5) Nach Ablauf des Tarifvertrags gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Die Regelungen des TV leben also uneingeschränkt weiter. Erst wenn Euer AG eine "andere Abmachung" erwirkt, endet der TV wirklich. Das ist wohl auch seine Idee: Er möchte den TV durch BV ersetzen. Dass DAS unzulässig ist haben die Kollegen schon gesagt.
Am Ende ist aber (formell gesehen) auch eine Abmachung mit dem BR möglich! Der BR kann mit dem AG einen Vertrag zu Gunsten dritter (der AN) schließen. Bedingung: Die Regelungen müssen GÜNSTIGER sein als die Regelungen des TV. Ihr könnt also z.B. 35 Tage Urlaub vereinbaren. Das ist dann keine BV, aber der Vertrag an sich verbessert die Stellung der AN und gilt deshalb wegen des Günstigkeitsprinzips, er geht quasi in die Einzelverträge der AN ein. Allerdings bezweifle ich, dass Euer AG etwas derartiges will.
Vermutlich will er die Lage der AN verschlechtern, und das geht eben nicht. Der BR darf derartiges deshalb nicht abschließen, da es ihm an "Verhandlungsmacht" fehlt. Er kann den AG eben z.B. nicht durch Streik zu einem besseren Ergebnis zwingen. Auch über die Einigungsstelle geht da nichts, da diese ebenfalls nicht zuständig wäre. Der BR wäre dem AG quasi ausgeliefert. Mit der Androhung von Verschlechterungen die in der Macht des AG lägen (z.B. Kürzung von außertariflichen Zulagen, Entlassungen, etc.) wäre der BR erpressbar, hätte aber kein vergleichbares Gegengewicht anzubieten. Würde das also gehen, wäre das ein einfacher Weg TV zu umgehen.
Die einzigen Abmachungen die den TV ersetzen können: Ein neuer TV oder einzelvertragliche Abmachungen. Letztere könnte der AG auf dem Weg der Änderungskündigung erzwingen, allerdings fehlt ihm i.d.R. der Grund nach §1 KSchG zu einer derartigen Kündigung.
Erstellt am 20.02.2012 um 10:12 Uhr von wahlvst
nicoline
..das Streicks dem AG ggf. nicht gefallen ist nichts neues. Doch ohne GEW, damit ohne Streikmöglichkeit wie geschützt/gestützt durch GEW ist noch schlechter. BR darf nicht zu Streiks aufrufen, AN können zwar bekommen dann aber kein Streikgeld.
Erstellt am 20.02.2012 um 15:35 Uhr von polybär
@all,
er will die Betriewbliche Regelung "JA" nur für die neuen Kollegen, "wir" behalten alles was der nachwirkende tarif als inhalt hat.
nun ist es aber so das wir als BR naher Gew Rat, gerne EINEN tarif FÜR alle hätten. Nicht nur für die alten sondern auch für die neuen.
p.s wir sind noch lustig am streiken und haben noch potenziall nach oben, aktuell haben wir eine kollegin gefunden die sorgt für stimmung in dem sie tanzanimation betreibt, das kommt bei der kälte gut an und die kollegen tanzen begeistert mit. wir sind beim 31 streik tag in folge ...
das tehema einigungstelle kommt grade auf den tisch....
was nur unangenehm ist ist der punkt "streikrecht" welches recht ist höher zu bewerten das versammlungsrecht oder das recht auf unversehrtheit ( gemeint sind unsre patienten)