Erstellt am 18.02.2012 um 15:34 Uhr von mainpower
Hallo,
ich meine Ihr müsst mit allen Beteiligten sprechen um euch ein Bild zu machen. Da könnt Ihr ja an den reaktionen der Gesprächspartner doch auch erkennen ob an der Sache etwas dran ist.
Erstellt am 19.02.2012 um 08:49 Uhr von gironimo
Ich würde zunächst noch einmal mit A sprechen. Es muss klar sein, dass man Beschwerden, die sich auf Personen beziehen nicht lösen kann, wenn man nicht die Namen nennt. Auch sollte gefragt werden, welche Erwartungen A hinsichtlich der Problemlösung hat.
Dann folgt natürlich das Gespräch mit B und - falls sinnvoll - dann mit dem Vorgesetzten. Ob ein Dreiergespräch Sinn macht, kommt auf die Art des Beschwerdegegenstands und der Situation an.
Erstellt am 19.02.2012 um 18:31 Uhr von Paddy
Wäre da eine Gegenüberstellung von A und B nicht sinnvoll ?
Erstellt am 19.02.2012 um 20:26 Uhr von peanuts
"Kann der BR hierzu im Vorfeld alle Beteiligten ansprechen um sich ein Bild über die Situation zu machen, dazu müßte man ja aber B mitteilen, daß sich A beschwert hat."
Entweder wurde die Beschwerde schlüssig vorgetragen oder nicht. Das muss ausreichen, über die Berechtigung der Beschwerde einen Beschluss fassen zu können.
"Oder kann man ein Gespräch zusammen mit Vorgesetzten A und B und BR im Vorfeld einräumen?"
Das gehört definitiv nicht zu Euren Aufgaben!
"Wäre da eine Gegenüberstellung von A und B nicht sinnvoll ?"
Du solltest weniger Krimis gucken ...