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Degradierung

BS
BR Swe
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma wird demnächst umstrukturiert. Es wird 1 Abteilungsleiter geben, der dann keine Abteilung mehr leiten wird. Dieser wird eine Aufgabe ohne Personalverantwortung übernehmen. Es gibt bis jetzt keine Änderungskündigungen. So wie es aussieht, will die Geschäftsführung auch das Gehalt kürzen. Was können wir als Betriebsrat tun?

28205

Community-Antworten (5)

C
Challenger

06.04.2022 um 12:15 Uhr

Was genau umfasst denn die Personalverantwortung des Abteilungsleiters. Kann erselbstständig MA einstellen und/oder kündigen ?

P
Pickel

06.04.2022 um 12:15 Uhr

Zunächst mal aufhören zu spekulieren und mit der GF reden.

K
Kampfschwein

06.04.2022 um 12:28 Uhr

§ 92:Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.

§ 111:Betriebsänderungen In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt. Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten

  1. Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
  4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
  5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.

Beide Tatbestände könnten zutreffen. Fordert den AG um Klarstellung bzw zu umfassenden Informationen auf.

C
celestro

06.04.2022 um 12:41 Uhr

"Was können wir als Betriebsrat tun?"

Kommt darauf an, was ihr wollt. Ihr könntet:

1.) erst einmal abwarten, was da vom AG kommt ... denn bislang ist ja scheinbar noch gar nichts passiert.

oder

2.) wie Pickel schon richtig angemerkt hat ... mit dem AG sprechen.

Und dann ist natürlich die Frage, was ihr erreichen wollt. Also wenn ein AN weniger Aufgaben / Aufgaben mit geringerer "Wertigkeit" wahrnehmen soll (und das vielleicht auch so möchte), dann sehe ich z.B. auch kein Problem darin, wenn dieser AN weniger Gehalt bekommt.

§
§§Reiter

06.04.2022 um 18:51 Uhr

Also bitte... Änderung der Aufgaben und des Entgelts? Wie laut muss ein Sachverhalt den noch MITBESTIMMUNGSPFLICHTIGE VERSETZUNG schreien, damit ihn jemand hört?? ;-)

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