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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

von JAV in den BR - Übernahmeanspruch nach § 78a Abs. 2 BetrVG ?

T
TolleTruppe7
Apr 2022 bearbeitet

Liebe Kollegen,

eine sich noch in AUSBILDUNG befindende Kollegin ist aus dem Amt der JAV in das BR Gremium gewählt worden. Hat sie dennoch weiterhin nach § 78a Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis? Wenn ja, bitte ich um einen Verweis auf die Rechtsquelle.

Danke vorab und beste Grüße

23003

Community-Antworten (3)

T
TolleTruppe7

06.04.2022 um 11:26 Uhr

...... so wie es ausschaut, ja.......... habe soeben das Wort "Betriebsrat" im 78er gefunden....... Verzeihung und danke dennoch.

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Kjarrigan

06.04.2022 um 11:34 Uhr

hä - § 78 gilt doch für JAV und BRM

T
TolleTruppe7

06.04.2022 um 11:40 Uhr

"hä - § 78 gilt doch für JAV und BRM" ......... bester Kollege, ich schrieb doch bereits die Korrektur......... dennoch danke.

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