von JAV in den BR - Übernahmeanspruch nach § 78a Abs. 2 BetrVG ?
Liebe Kollegen,
eine sich noch in AUSBILDUNG befindende Kollegin ist aus dem Amt der JAV in das BR Gremium gewählt worden. Hat sie dennoch weiterhin nach § 78a Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis? Wenn ja, bitte ich um einen Verweis auf die Rechtsquelle.
Danke vorab und beste Grüße
Community-Antworten (3)
06.04.2022 um 11:26 Uhr
...... so wie es ausschaut, ja.......... habe soeben das Wort "Betriebsrat" im 78er gefunden....... Verzeihung und danke dennoch.
06.04.2022 um 11:34 Uhr
hä - § 78 gilt doch für JAV und BRM
06.04.2022 um 11:40 Uhr
"hä - § 78 gilt doch für JAV und BRM" ......... bester Kollege, ich schrieb doch bereits die Korrektur......... dennoch danke.
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