Anspruch auf unbefristete Übernahme
Hallo Alle miteinander,
ich bin JAV- und Gesamt-JAV Mitglied in meinem Konzern. Unter anderem haben wir einen Standort in Kassel und einen Standort in Erfurt mit je einem eigenständigen Betriebsrat/ JAV. Die Personalabteilung ist jedoch für beide Standorte in Kassel. Wenn ich mich als JAV aus Erfurt für eine Übernahme in Kassel entscheide, muss ich mein Amt als JAV/ GJAV- Mitglied niederlegen. Entfällt damit auch mein Übernahmeanspruch in einen unbefristetes Arbeitsververhältnis bzw. der besondere Kündigungsschutz?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!
Community-Antworten (3)
23.11.2011 um 12:29 Uhr
Wenn ich mich als JAV aus Erfurt für eine Übernahme in Kassel entscheide,
Was für eine Übernahme? Arbeitsverhältnis nach der Lehre? Wechsel während der Lehre? Ausbildungsabschnitt am anderen Standort?
muss ich mein Amt als JAV/ GJAV- Mitglied niederlegen.
je nach Konstellation endet die Mitgliedschaft automatisch (oder eben nicht)
Entfällt damit auch mein Übernahmeanspruch in einen unbefristetes Arbeitsververhältnis
das ist auf Erfurt beschränkt. Darum die Frage, was Du mit "Übernahme nach Kassel" meinst...
bzw. der besondere Kündigungsschutz?
dito.
23.11.2011 um 13:08 Uhr
Danke für die schnelle Antwort!
Ich bin im Moment Auszubildender in Erfurt und dort als JAV tätig. Ich habe mich auf eine Stellenausschreibung (also feste Anstellung) in Kassel beworben.
23.11.2011 um 16:12 Uhr
Wenn Du in Kassel genommen wirst, endet das Mandat (samt Kündigungsschutz) in Erfurt. Der Übernahmeanspruch in EF endet auch - aber wenn du in EF bleiben wolltest, würdest du dich ja nicht in KS bewerben... Wirst Du in KS abgelehnt, bleibt es in EF unverändert: Du bist JAV mit besonderem Kündigungsschutz und Anspruch auf Übernahme nach 78a
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