W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf unbefristete Übernahme

F
FlorianPred
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Alle miteinander,

ich bin JAV- und Gesamt-JAV Mitglied in meinem Konzern. Unter anderem haben wir einen Standort in Kassel und einen Standort in Erfurt mit je einem eigenständigen Betriebsrat/ JAV. Die Personalabteilung ist jedoch für beide Standorte in Kassel. Wenn ich mich als JAV aus Erfurt für eine Übernahme in Kassel entscheide, muss ich mein Amt als JAV/ GJAV- Mitglied niederlegen. Entfällt damit auch mein Übernahmeanspruch in einen unbefristetes Arbeitsververhältnis bzw. der besondere Kündigungsschutz?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!

1.08303

Community-Antworten (3)

P
Petrus

23.11.2011 um 12:29 Uhr

Wenn ich mich als JAV aus Erfurt für eine Übernahme in Kassel entscheide,

Was für eine Übernahme? Arbeitsverhältnis nach der Lehre? Wechsel während der Lehre? Ausbildungsabschnitt am anderen Standort?

muss ich mein Amt als JAV/ GJAV- Mitglied niederlegen.

je nach Konstellation endet die Mitgliedschaft automatisch (oder eben nicht)

Entfällt damit auch mein Übernahmeanspruch in einen unbefristetes Arbeitsververhältnis

das ist auf Erfurt beschränkt. Darum die Frage, was Du mit "Übernahme nach Kassel" meinst...

bzw. der besondere Kündigungsschutz?

dito.

F
FlorianPre

23.11.2011 um 13:08 Uhr

Danke für die schnelle Antwort!

Ich bin im Moment Auszubildender in Erfurt und dort als JAV tätig. Ich habe mich auf eine Stellenausschreibung (also feste Anstellung) in Kassel beworben.

P
Petrus

23.11.2011 um 16:12 Uhr

Wenn Du in Kassel genommen wirst, endet das Mandat (samt Kündigungsschutz) in Erfurt. Der Übernahmeanspruch in EF endet auch - aber wenn du in EF bleiben wolltest, würdest du dich ja nicht in KS bewerben... Wirst Du in KS abgelehnt, bleibt es in EF unverändert: Du bist JAV mit besonderem Kündigungsschutz und Anspruch auf Übernahme nach 78a

Ihre Antwort