Hallo Alle miteinander,

ich bin JAV- und Gesamt-JAV Mitglied in meinem Konzern. Unter anderem haben wir einen Standort in Kassel und einen Standort in Erfurt mit je einem eigenständigen Betriebsrat/ JAV. Die Personalabteilung ist jedoch für beide Standorte in Kassel. Wenn ich mich als JAV aus Erfurt für eine Übernahme in Kassel entscheide, muss ich mein Amt als JAV/ GJAV- Mitglied niederlegen. Entfällt damit auch mein Übernahmeanspruch in einen unbefristetes Arbeitsververhältnis bzw. der besondere Kündigungsschutz?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!