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Parkplätze für private Fahrzeuge, die dienstlich genutzt werden

B
br1897
Apr 2022 bearbeitet

Hallo,

Wir haben einige Mitarbeiter, die ihren privaten PKW dienstlich nutzen müssen und haben dafür seit Jahrzehnten, Parkplätze von unserer Firma kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Jetzt werden Dienst- E-Fahrzeuge vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Es sollen sich dann mehrere Mitarbeiter ein Fahrzeug teilen. Was wir schon als sehr schwierig erachten. Allerdings sollen auch im Zuge dessen, die kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze wegfallen. Geht das so einfach?

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Community-Antworten (2)

H
Hamburger84

06.04.2022 um 11:31 Uhr

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichte, Parkplätze in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Wenn er jedoch Parkplätze hat und MA darauf parken dürfen, ist der BR in der Mitbestimmung sofern er Auswahlkriterien hierfür gibt.

Wenn er Parkplätze hatte und dies wegfallen ist dies nicht mitbestimmungspflichtig.

G
ganther

06.04.2022 um 13:00 Uhr

gab schon mal ein Urteil in die Richtung. Da ging es zwar um einen Umbau, aber ich halte es für durchaus übertragbar, da der AG hier offensichtlich grundsätzlich sein Konzept ändert.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2014&nr=17655&pos=0&anz=2

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