Fahrzeugreinigung
Frage zu Firmenfahrzeuge, die nicht privat, sondern nur dienstlich genutzt werden, ich kann leider nichts brauchbares finden, deshalb versuch ichs mal hier, vielleicht weis jemand Rat: Die Fahrzeuge sind Montagefahrzeuge im Elektrobetrieb, der Reinigungszustand und die Ordnung darin läßt meist zu wünschen übrig und das stört dem GF ziemlich. Das Vorhaben des GF ist, mit dem BR, eine BV in der folgende Punkte verfasst werden sollen: Mit BR Beteiligung in unregelmäßigen Abständen die Fahrzeuge zu besichtigen. Werden bei der Besichtigung Fahrzeuge unaufgeräumt und im Innenraum verschmutzt vorgefunden, soll der entsprechende Fahrzeugführer beim 1. Mal mündlich verwarnt werden. Bei erneutem Verstoß soll abgemahnt werden. und nun kommt der heikelste Punkt, bei dem dritten auffallen soll das Fahrzeug durch eine Reinigungsfirma gereinigt werden und die Kosten dem Fahrzeugführer in Rechnung gestellt werden. Hat jemand in dieser Sache etwas aus der Rechtsprechung, damit dieser Punkt abgelehnt werden kann? Ich glaube nicht das diese Vorgehensweise rechtens ist....
Community-Antworten (5)
06.02.2015 um 09:46 Uhr
...eine Betriebsbuße.
Als AG würde ich da ne Dienstanweisung erlassen und nicht den umständlichen Weg über den BR gehen. Als BR würde ich mich zu keiner solchen BV hinreissen lassen. Vielleicht noch, dass die Fahrzeugführer zum Freitag hin das Fahrzeug in einem suaberen Zustand abzustellen haben... ...alles weitere würde ich dem AG überlassen!
06.02.2015 um 10:27 Uhr
Ich denke, dazu brauchst Du keine Rechtsprechung. Diese BV lehnt Ihr einfach ab. Stattdessen fordert Ihr vom AG Zeiten zu definieren, die für die Reinigung der Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Das Reinigen ist ja schließlich Arbeit.
06.02.2015 um 10:57 Uhr
Zitat (Kölner): "...eine Betriebsbuße.
Als AG würde ich da ne Dienstanweisung erlassen und nicht den umständlichen Weg über den BR gehen."
Eine Betriebsbuße wird aber nur mit BR durchsetzen können.
Von solchen Kindergarten-BVen halte ich überhaupt nichts. Die kostenpflichtige Reinigung kann ggf. über eine Schadenersatzforderung sichergestellt werden.
Ich hätte hier als BR überhaupt kein Problem damit wenn der AG durch Aushang oder ähnliches klar stellt, dass die Autos im sauberen Zustand zurückzugeben sind und dann ggf. Abmahnungen ausspricht. Dem Arbeitgeber würde ich anraten, zeitgleich mit dieser Mitarbeiterinformation die Autos einmal reinigen zu lassen und den Zustand zu dokumentieren.
Und ehe jetzt hier ein namentlich nicht zu nennender Teilnehmer kommt und sagt "Das Auto ist ein Betrieb und das Aufräumen des Autos ist Ordnung im Betrieb", möchte ich gleich anmerken, dass das aufräum,en des Autos ebenso zur Arbeitsleistung gehört, wie der AN auch erwartet dass er für die Zeit wo er es versaut bezahlt wird.
06.02.2015 um 12:08 Uhr
@ Regenpeter
"Die Fahrzeuge sind Montagefahrzeuge im Elektrobetrieb, der Reinigungszustand und die Ordnung darin läßt meist zu wünschen übrig und das stört dem GF ziemlich."
Hmmmm ... und es gibt bei Euch keine KollegInnen, die sich nicht daran stören?
Von einer BV halte ich auch überhaupt nichts! Jeder AN ist sowieso verpflichtet, vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln.
Als BR würde ich gemeinsam mit dem AG versuchen, die KollegInnen zu sensibilisieren:
Fehlende Ordnung stellt ggf. ein Sicherheitsrisiko dar.
Firmenwagen sind immer auch ein Aushängeschild des Betriebs. Wenn ein Monteur mit einem unaufgeräumten & verdreckten Fahrzeug vorfährt, wird ein Auftraggeber Rückschlüsse bzgl. dessen Arbeitsleistung/-einstellung ziehen ...
Wenn ein Fahrzeug wieder im Betrieb abgestellt wird, muss der Müll entsorgt und das Fahrzeug ordnungsgemäß aufgeräumt sein. Dafür sollte mit dem AG ein tgl. Zeitvolumen ausgehandelt werden.
Verweis auf § 15 ArbSchG. Unaufgeräumte/zugemüllte Firmenwagen entsprechen mit Sicherheit nicht einem bestimmungsgemäßen Gebrauch ...
Außerdem gehört es zu den nebenvertraglichen Nebenpflichten eines jeden AN, dass z.B. zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln sind.
Aufzeigen möglicher Sanktionen: Ermahnung, Abmahnung, Kündigung, Schadenersatzpflicht etc.
Wenn es mit der Einsicht nicht klappt, würde ich das Spiel als AG verschärfen ...
In jedem Fahrzeug würde ein Übergabeprotokoll liegen, das von jedem Fahrer bei Übernahme eines (anderen) Fahrzeugs auszufüllen und mit Unterschrift zu quittieren wäre. Und da ich als AG dafür verantwortlich bin, dass die Arbeitsmittel keine Gefährdung darstellen, würde ich mich regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand meiner überlassenen Arbeitsmittel überzeugen. Wenn erforderlich, täglich!
06.02.2015 um 14:22 Uhr
Erst mal vielen Dank an alle,
@gironimo und Pjöööng, das die Reinigung zur Arbeitszeit gehört haben wir schon klar gestellt und wurde bisher auch immer so gehandhabt.
@Hoppel, der Großteil der Kollegen geht pfleglich mit den Fahrzeugen um, es ist wie immer und überall ein gewisser Anteil die überhaupt solche Überlegungen aufkommen lassen.
Das mit dem Aushängeschild des Firmenwagens wurde von uns per Aushang unter anderem auch angeführt, es gab letztes WE eine Fahrzeugbesichtigung, mit Beteiligung BR, die 14 Tage vorher angekündigt worden war, trotzdem gab es Kollegen die aufgefallen sind.
Das Übergabeprotokoll haben wir auch vorgeschlagen und es wird erstellt.
Verkehrssicherheit kommt noch als Punkt dabei und ich denke um die schwarzen Schafe zu bekehren, werden die möglichen Sanktionen auch nochmals bekannt gegeben werden.