W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bevorstehende personenbedingte Kündigung - was ist dem Kollegen zu raten?

F
Fragender
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege mit Berufserfahrung ist nach Probezeit und Probezeitverlängerung übernommen worden und jetzt seit einem Jahr in der Firma beschäftigt. Nun wird ihm von der GF nahe gelegt, sich "umzuschauen", da er Anforderungen in einem Teilbereich angeblich nicht erfüllt, menschlich passt es für einige vermutlich auch nicht ganz. In einem objektiv schwierig zu bearbeitenden Projekt hat der Kollege viele (unbezahlte) Plusstunden gemacht, daher vermeint die GF auch kein Entwicklungspotential mehr zu erkennen. Insgesamt hat der Kollege keine Fehler gemacht und wurde nie abgemahnt. Ersatz wird gesucht, eine Kündigung ist noch nicht ausgesprochen. Rechtfertigt dieser Zustand eine personenbedingte Kündigung? Was ist dem Kollegen zu raten?

2.49601

Community-Antworten (1)

H
Heinz

12.09.2006 um 13:09 Uhr

als BRs solltet Ihr herausfinden, woran es wirklich scheitert. Wenns menschlich nicht passt, wird man sicherlich Fehler suchen. Denn im Kündigungsschutzverfahren kann der AG schlecht sagen " mir gefällt die Nase des Herrn XY nach einem Jahr nicht mehr und deshalb soll er gehen." Fehler macht man immer wenn man arbeitet, besonders wenn man weiß, dass man beobachtet wird. Der Kollege sollte sich in der Tat nach etwas Neuem umsehen und u. U. eine einvernehmliche Trennung ins Auge fassen. Ein gutes Zeugniss und eine Abfindung, die man selbst aushandelt sind manchmal mehr wert, als ein erstrittener Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Selbst wenn er den Kündigungsschutzprozess gewinnen sollte, ist die Frage, ob man anschließend besser zusammenarbeiten kann.

Ihre Antwort