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Kündigungsfristen

W
winoeX
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

welche Kündigungsfristen gelten für mich als Ersatzmiitglied, 30 Jahr im Betrieb?

12 Monate als BR oder 7 Monate gesetzliche oder 19 Monate?

27907

Community-Antworten (7)

D
DummerHund

05.04.2022 um 20:48 Uhr

Kündigungsfristen haben nicht mit der Mitgliedschaft in einem BR zu tun.

Was sagt denn dein AV zu Kündigungsfrist aus?

C
Catweazle

06.04.2022 um 00:26 Uhr

Der Arbeitgeber kann eine Kündigung 12 Monate nach der letzten BR-Tätigkeit mit einer Frist von 7 Monaten aussprechen.

C
celestro

06.04.2022 um 02:25 Uhr

Wenn DU kündigen wollen solltest, sind es wohl die 7 Monate.

R
Relfe

06.04.2022 um 08:48 Uhr

Als Ersatzmitglied unterliegst Du erst dann dem BR-Kündigungsschutz wenn Du "aktiviert" worden bist und dann nach der deiner letzen "Aktivierung" 12 Monate (bei vorübergehender Vertretung) --> "Aktivierungen" mit dem Hintergrund den Kündigungsschutz zu erlangen oder fehlerhafte Teilnahme an BR-Sitzungen gelten hierbei nicht.

Bei dauerhafter Vertretung wie ein BRM. Ausnahme: Betriebs- oder Abteilungsschließung, da ist auch eine ordentliche Kündigung eines BRM möglich.

Wenn Du noch keinen Vertretungsfall hattest, dann gelten die gesetzlichen Fristen wie bei jedem AN auch.

J
John_

06.04.2022 um 09:35 Uhr

Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt (sofern nicht anders vertraglich vereinbart) nur für den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitnehmer kündigt sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

X
XYZ68

06.04.2022 um 13:04 Uhr

@ John_ oder das was im Arbeitsvertrag steht. Die Kündigungsfristen dürfen nur für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.

C
celestro

06.04.2022 um 13:16 Uhr

@John_

da hast Du natürlich recht. Danke!

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