Kündigungsfristen
Hallo zusammen,
welche Kündigungsfristen gelten für mich als Ersatzmiitglied, 30 Jahr im Betrieb?
12 Monate als BR oder 7 Monate gesetzliche oder 19 Monate?
Community-Antworten (7)
05.04.2022 um 20:48 Uhr
Kündigungsfristen haben nicht mit der Mitgliedschaft in einem BR zu tun.
Was sagt denn dein AV zu Kündigungsfrist aus?
06.04.2022 um 00:26 Uhr
Der Arbeitgeber kann eine Kündigung 12 Monate nach der letzten BR-Tätigkeit mit einer Frist von 7 Monaten aussprechen.
06.04.2022 um 02:25 Uhr
Wenn DU kündigen wollen solltest, sind es wohl die 7 Monate.
06.04.2022 um 08:48 Uhr
Als Ersatzmitglied unterliegst Du erst dann dem BR-Kündigungsschutz wenn Du "aktiviert" worden bist und dann nach der deiner letzen "Aktivierung" 12 Monate (bei vorübergehender Vertretung) --> "Aktivierungen" mit dem Hintergrund den Kündigungsschutz zu erlangen oder fehlerhafte Teilnahme an BR-Sitzungen gelten hierbei nicht.
Bei dauerhafter Vertretung wie ein BRM. Ausnahme: Betriebs- oder Abteilungsschließung, da ist auch eine ordentliche Kündigung eines BRM möglich.
Wenn Du noch keinen Vertretungsfall hattest, dann gelten die gesetzlichen Fristen wie bei jedem AN auch.
06.04.2022 um 09:35 Uhr
Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt (sofern nicht anders vertraglich vereinbart) nur für den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitnehmer kündigt sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
06.04.2022 um 13:04 Uhr
@ John_ oder das was im Arbeitsvertrag steht. Die Kündigungsfristen dürfen nur für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.
06.04.2022 um 13:16 Uhr
@John_
da hast Du natürlich recht. Danke!
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