W.A.F. LogoSeminare

Betriebsrat beteiligt sich am Arbeitgebermobbing und ist inkompetent

S
Stasijäger
Nov 2016 bearbeitet

Der Betriebsrat ist ein Traum. Eine Arbeitnehmerin wird vom GF gemobbt und der BR mischt fleißig mit. Er stimmt gesetzeswidrigen Lohnpfändungen zu, da die AN angeblich falsch eingruppiert ist und einen Änderungsvertrag nicht unterschrieben hat. Die AN erfüllt allerdings alle Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag. Alle anderen AN im Unternehmen haben den jeweiligen Änderungsvertrag unterschrieben (mit Nebenabsprachen, die bei einer niedrigeren Entgeltgruppe mehr Gehalt entspricht). Nun bekam die AN eine Änderungskündigung mit Zustimmung des BR. Kann man den BR dafür strafrechtlich belangen (Gehaltsunterschlagung; Mobbing) ??? Nach meinem Kenntnisstand liegt das Verhalten des BR im Straftatbereich

4.079019

Community-Antworten (19)

K
Kölner

14.02.2012 um 19:23 Uhr

@XXX Ich halte es für eine völlige Unangemessenheit, einen solchen Nicknamen zu nutzen, der zudem nichts mit der Fragestellung zu schaffen hat.

Und: Mit den dürftigen Informationen, wird sich (hoffentlich) niemand zu einer Äußerung hinreissen lassen.

H
Hassan

14.02.2012 um 20:10 Uhr

@Stasijäger

Ein Besuch bei einem Anwalt könnte hier Abhilfe schaffen ;-)

Im übrigen gebe ich dem Kölner recht, einen solchen Nick zu nutzen ist absolut überflüssig !

Gruß Hassan

S
Stasijäger

14.02.2012 um 20:15 Uhr

Manch Nickname hat ja auch nicht viel mit der Antwort zu tun. Hier sollte es um Betriebsräte gehen und nicht um irgendwelche Nicknames. Diese geschilderte Betriebsrattätigkeit ist leider an der Tagesordnung und stellt einen starken Mißbrauch dar. Falls noch mehr Informationen benötigt werden . . . . . nur zu.

S
Streikposten

14.02.2012 um 20:16 Uhr

Die Aussagen zum unmöglichen Nick trafe auch ich voll mit!

Der BR hat KEINE Mitbestimmung bei der Änderungskündigung. Er kann/ darf seine Meinung sagen. Das kann bei uns übrigens jeder, denn wir haben u.a Meinungsfreiheit.

Der AG kann auch wenn der BR tobt eine Kündigung aussprechen. Alles weitere ist dann die Sach des AN und des ArbG.

Bei der Lohnpfändung ist der BR gar kein Beteiligter.

Fazit: Bevor man dann auch noch mit einem solchen Nick hier solche falsche Behauptungen aufstellt sollte man sich schlau machen.

S
stasijäger

14.02.2012 um 20:25 Uhr

Auha. Eine Änderungskündigung ist eine KÜNDIGUNG mit dem Angebot, anschließenden einen geänderten Arbeitsvertrag zu bekommen. Soviel sollte man eigentlich wissen. Weiterhin hat der AG kein Pfandrecht! Vielen Dank für die durchaus kompetenten Antworten.

L
Lernender

14.02.2012 um 20:47 Uhr

naja der Nickname was sagt er aus? Vielleicht das er in der ehemaligen Gauck Behörde arbeitet? wobei auch da hat man ja wohl den Bock zum Gärtner gemacht.

Aber von dem Mist abgesehen, Srasijäger hast du den Vertrag etwa unterschrieben? Und wenn ja warum.

Aber auch abgesehen davon, auch wenn der BR zugestimmt hat, kann die Kollegin noch klagen.Hätte die Kollegin unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung zugestimmt wäre das auch möglich gewesen.Hat sie denn niemand beraten?

Klar ist mir auch nicht das der BR einer Lohnpfändung zustimmen muss, hab ich wohl wieder was gelernt.

R
rainerw

14.02.2012 um 20:52 Uhr

BR und Änderungskündigung.

Umstrukturierungen im Betrieb führen regelmäßig zur Versetzung von Arbeitnehmern. Ist die Versetzung in den durch den Arbeitsvertrag gesetzten Grenzen nicht möglich, bedarf es einer Änderungskündigung. In betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht ist der Betriebsrat nicht nur zur Kündigung anzuhören, sondern muss auch der Versetzung zustimmen. Spricht der Arbeitgeber die Änderungskündigung aus, ohne zuvor die Zustimmung zur Versetzung eingeholt zu haben, kommt es zum Konflikt der individualrechtlichen und der kollektivrechtlichen Ebene des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitsvertrag ist im Wege der Änderungskündigung wirksam geändert worden. Dennoch darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mangels Zustimmung des Betriebsrats nicht im neuen Arbeitsbereich einsetzen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BAG und zeigt eine Lösung auf dogmatisch tragfähiger Grundlage auf.

Mit Gruß aus dem Osten unserer Republik

P
Peanuts

14.02.2012 um 21:00 Uhr

"Er stimmt gesetzeswidrigen Lohnpfändungen zu, da die AN angeblich falsch eingruppiert ist und einen Änderungsvertrag nicht unterschrieben hat. "

Es wird mit Sicherheit kein Lohn GEPFÄNDET, weil eine AN falsch eingruppiert ist ...

Du solltest mal an den Begrifflichkeiten arbeiten.

S
Stasijäger

14.02.2012 um 21:05 Uhr

Nein, der Vertrag wurde nicht unterzeichnet. Die Kündigung ist unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung angenommen und es ist eine Kündigungsschutzklage eingeleitet. Mir erscheint nur die Arbeitsweise des BR fragwürdig. Um Lohn zu pfänden, braucht man einen Titel (Pfandrecht). Das darf der AG nicht.

PS: Stasijäger ist nur ein Nick, kein Statement!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

S
Stasijäger

14.02.2012 um 21:12 Uhr

. . . . .richtig, NICHT gepfändet. Sondern rückwirkend einbehalten! ! ! ! ! ! Ist Unterschlagung hierfür das richtige Wort?

L
Laffo

14.02.2012 um 22:31 Uhr

@MfS die Kollegin ist noch mit altem Vertrag beschäftigt & hat Kündigungsschutzklage erhoben.Sie muss nach altem Vertrag entlohnt werden. Kommt der AG seiner Hauptpflicht nicht nach, so muss die ANin dies anmahnen & ggf. einklagen. Habt ihr einen TV-> Ausschlussfrist, ansonsten gesetzlich 3 Jahre.

G
gironimo

15.02.2012 um 10:31 Uhr

Hallo Stasijäger,

Wenn Du Dich mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten hast und tatsächlich Amtspflichtsverletzungen des Betriebsrats gefunden hast (was mir an Hand der von Dir geschilderten Situation fragwürdig erscheint), kannst Du bestimmt Mitstreiter im Betrieb finden, um ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten (siehe § 23 BetrVG).

Der sichere Weg zu einem anderen BR ist aber die nächste Betriebsratswahl!

Auch ich kann der Kollegin nur den Rechtsweg anraten.

P
Petrus

15.02.2012 um 16:04 Uhr

@Birthler-Gauck

Betriebsrat (...) ist inkompetent

Dann hättet ihr einen anderen wählen müssen (also vor der Wahl überlegen, wer kompetent ist und wer nur Sprüche klopft).

(Gehalt) rückwirkend einbehalten

Das geht den BR aber auch sowas von gar nichts an, das glaubst Du gar nicht. => Individualrecht -> selber klagen Und wenn derMA sowieso schon wegen der Ä-Kündigung klagt, lässt sich doch die Klage problemlos um den Punkt "Zahlung des korrekten Lohns" erweitern. Also wenn Dein Anwalt auch nur ansatzweise was taugt...

S
Stasijäger

15.02.2012 um 20:07 Uhr

. . . . . vielleicht habe ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt . . . . Der GF hatte den BR zur rückwirkenden Gehalteinbehaltung und zu der willkürlichen Heruntergruppierung befragt und dieser hatte zugestimmt. Einfach Gehalt einbehalten darf der AG nicht. Der BR hatte jedoch zugestimmt, quasi dem Mobbing seinen "Segen" erteilt. Darin sehe ich eine Pflichtverletzung des BR. Oder etwa nicht? Der restliche Sachverhalt ist klar und wird beim ArbG geklärt.

@scherif: Welche falsche Verdächtigung?

R
rainerw

15.02.2012 um 20:45 Uhr

@.......jäger

Falsche Verdächtigung deshalb weil Du in Deiner Überschrift die behautung aufstellst das der BR sich am Arbeitgebermobbing beteiligt. Dies ist eine schwerwiegende Anschuldigung. Diplomatischer hätte man es als Frage vormulieren können. Aber davon mal abgesehen ist das noch lange kein Mobbing, sondern alltägliches Geschäftsgebahren eines Wirtschaftsunternehmens. Das der BR da der Linie des AG folgt ist zwar nicht gerade Arbeitnehmerfreundlich, aber auch, je nach Begründung vom AG; nicht ungewöhnlich. Da man hier die Begründung im einzelnen nicht kennt ist es auch schlecht dies pauschal zu verurteilen. Ich habe mal ein wenig gegoogelt und folgendes gefunden. Hier geht es in dem Artikel zwar um den öffentlichen Dienst, aber ich denke mal das er auch für Dein Anliegen hilfreich sein kann. http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltext/bat-eingruppierungsprozess.htm

S
Stasijäger

15.02.2012 um 21:08 Uhr

@ rainerw Vielen Dank für diesen Link, er hat mir sehr geholfen. Leider ist die Arbeitsweise des BR mehr als fragwürdig. Der Mobbingvorwurf setzt sich noch aus weiteren Anlässen zusammen, dies war nur die Spitze des Eisberges. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Irgendwie kann ich keine Antworten mehr schreiben. Ist nach 20 Schluß? Der Mobbingvorwurf ist ja nicht nur auf diesen Vorfall beruhend(weiterhin z.B. Übergehung der AN, Verweigerung rechtsanwaltlichen Beistandes bei "Personalgesprächen", Unfähigkeit des Vorgesetzten & & &). Ich habe das Gefühl, mein Vorwurf wurde nicht richtig verstanden, habe mich wohl beim Eingangsbeitrag falsch ausgedrückt. BR & GF haben die fragwürdigen Änderungsverträge nahezu gemeinsam entworfen. Darin stand geschrieben, dass GF berechtigt sei, für 6 Monate das zuviel gezahlte Geld zurückzuverlangen. Bei Übergabe des Vertrages durch den GF wurde MEHRFACH darauf hingewiesen, wenn der Vertrag unterschrieben wird, könnte man ja auf die Rückzahlung verzichten. Welchen Straftatbestand ich hier erfüllt sehe, kann sich jeder vorstellen. Und der BR spielt das Spiel mit. Da die AN nicht unterschrieben hat, ist nun das beschriebene eingetreten. Dieses Verhalten (GF & BR) halte ich für sehr fragwürdig & mit rechtsstaatlichen Grundlagen schwer vereinbar. @petrus: Sie können hier solche Fragen stellen, ich würde morgen WIEDER meine fristlose Kündigung (mit BR-"Segen") in den Händen halten. Motivation für BR-Mitglieder--> Kündigungsschutz. O-Ton BRV: "Ich werde den Davorne (GF) nicht so viel ärgern, ich will ja noch einen vorgezogenen Stufensprung, wenn ich nicht mehr als BRV arbeite." BRV hat Vollzeitstelle. @rkoch: Was GF damit bezwecken will, keine Ahnug. Evtl. fallen im nächsten Jahr die persönlichen Zulagen weg . . . . . . hoppala & die Lohnkosten sind schön gesenkt worden, ist allerdings nur eine Mutmaßung.

Vielleicht werde ich jetz besser verstanden. Weitere Details möchte ich nicht preisgeben, da die Kündigungsschutzklage noch lange nicht abgeschlossen ist. Fall jemand weiß, wie man diesen Beitrag verlängern kann, bitte ich um Mitteilung.

R
rainerw

15.02.2012 um 21:36 Uhr

......jäger Bitte gerne :-)

Aber nochmal........falsche Entscheidungen zu treffen ist noch kein Mobbing. Bitte setze Dich mal mit dem Thema Mobbing auseinander. Wann ist Mobbing , Mobbing

P
Petrus

16.02.2012 um 10:29 Uhr

@Birthler-Gauck

Gehalt einbehalten ... Der BR hatte jedoch zugestimmt ... Pflichtverletzung des BR

Nochmal: Der BR ist für diese Frage sowas von unzuständig, dass Du es gar nicht glaubst. Die Zustimmung hat also die selbe rechtliche Bedeutung, als wenn Erna Müller öffentlich den Ausstieg Deutschlands aus dem Euro und die Wiedereinführung der DM erklärt. Und nein - Erna Müller begeht keine Pflichtverletzung, eben weil sie absolut unzuständig ist.

Die andere Frage: Was reitet so einen BR? Und noch eine: Wie bescheuert muss die Mehrheit der Belegschaft sein, so einen BR zu wählen?

R
rkoch

16.02.2012 um 10:55 Uhr

Sagen wir es mal so herum: Wir wissen einfach wirklich zu wenig um hier irgendwen zu verurteilen....

Die Zustimmung zu einer Kündigung ist für einen BR tatsächlich starker Tobak... Ich würde niemals explizit zustimmen - allerdings frage ich mich ob das der BR tatsächlich getan hat und woher Du das weißt.... Hast Du eine schriftliche Stellungnahme des BR gesehen in der steht "der BR stimmt zu", hat der BR dies selbst so kundgetan, oder stützt Du Dich auf Vermutungen?

Ich würde eher annehmen, das der BR nicht widersprochen hat! DAS dürfte er in der Situation nämlich gar nicht! §102 BetrVG enthält einen konkreten Katalog WANN der BR widersprechen darf. Und der Fall den Du beschreibst ist in diesem KAtalog selbst mit viel Fantasie nicht enthalten...

  1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat,
  2. die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 verstößt,
  3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,
  4. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder

Keiner dieser Punkte ist anwendbar, da auf die Situation gar nicht passend.

  1. eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat.

Die erste Hälfte wäre anwendbar, aber nicht die zweite, da der AN ja eben sein Einverständnis (den Änderungsvertrag!) verweigert hat.

Der BR KANN also nicht wirksam widersprechen. Selbst BEDENKEN sind schwierig zu formulieren, wenn alle anderen AN den Vertrag unterschrieben haben, da nicht einmal die Ungleichbehandlung als Argument zu ziehen wäre.

Ich könnte in dieser Situation nur zwei Sachen machen: Die Frist verstreichen lassen (= Zustimmen!) Den AN über die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung aufklären.

Falls der BR Option 1 nicht gewählt hat, sondern explizit zugestimmt hat, dann ist das zwar unschön, ändert aber nichts am Endergebnis.

Dabei wirft mir die ganze Sache ein DICKES Fragezeichen auf:

Alle anderen AN im Unternehmen haben den jeweiligen Änderungsvertrag unterschrieben (mit Nebenabsprachen, die bei einer niedrigeren Entgeltgruppe mehr Gehalt entspricht).

ABGRUPPIERUNG mit Änderungsvertrag, schön und gut, aber: Das ist der Vorgang der Umgruppierung und der ist Zustimmungspflichtig nach §99 BetrVG! Wurde der BR für all diese AN angehört und hat seine Zustimmung erteilt? Dann sollte man sich fragen WARUM! Einen Widerspruchsgrund zu finden ist in der Situation das einfachste der Welt, wenn die vorgesehene neue Eingruppierung tatsächlich unzutreffend ist! Und wenn der BR die Zustimmung verweigert ist der neue Vertrag das Papier nicht wert auf dem die Unterschrift steht!

Des weiteren: Woraus ergibt sich die Eingruppierung: Aus TV oder BV oder auch nur aus einer betrieblichen Richtlinie die im Arbeitsvertrag verankert ist? Dann kann der AN die Änderungskündigung einfach annehmen und dann auf korrekte Eingruppierung klagen, wenn die neue tatsächlich falsch ist!

Wo liegt überhaupt der Sinn, wenn die AN infolge Nebenabsprachen (was auch immer das ist) nach der Abgruppierung MEHR Gehalt erhalten? Sofern diese Nebenabsprachen dauerhaft den AG binden, warum sollte dann eigentlich irgendwer etwas gegen die Abgruppierung überhaupt unternehmen? Diese wäre am Ende doch zum Vorteil!

Ich kann also nicht nachvollziehen was da bei Euch überhaupt läuft.

Ihre Antwort

Verwandte Themen