Erstellt am 02.02.2018 um 09:21 Uhr von celestro
Also das die getroffenen Vereinbarungen auch für Euch gelten macht es schon recht wahrscheinlich, daß Euer BR auch zum GBR gehören kann / darf / sollte.
Erstellt am 02.02.2018 um 09:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Also das die getroffenen Vereinbarungen auch für Euch gelten macht es schon recht wahrscheinlich, daß Euer BR auch zum GBR gehören kann / darf / sollte."
Argh! Wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte existieren ist das Bilden eines GBR Pflicht! Da gibt es dann kein "kann / darf / sollte"!
Ebensowenig entscheidet der Arbeitgeber dadurch dass er Betriebsvereinbarungen die mit einem anderen BR abgeschlossen wurden und die er nun auch auf Nichtvertragspartner anwenden will darüber ob ein GBR zu bilden ist oder nicht!
Erstellt am 02.02.2018 um 11:19 Uhr von outofmemory
"Die beiden Krankenhäuser haben sich zusammengeschlossen zu den ***-Kliniken,
dazu gibt es die Trägergesellschaft ***-Kliniken Holding. Letztere stellt die Verwaltung für die beiden Krankenhäuser.
Jedes Haus für sich und die Trägergesellschaft haben einen Betriebsrat.
Die Frage, die sich stellt ist: kann es einen Gesamtbetriebsrat für alle drei Betriebe geben?"
Nein, es gibt einen GBR für die Kliniken und einen BR für die Holding und dann könnte ein KBR für Kliniken und Holding kommen. (siehe BetrVG §54 und §55)
"Die BRe der beiden Krankenhäuser haben bereits einen GBR (nennen sich selbst Konzernbetriebsrat?) gegründet, sind aber der Ansicht, dass wir von der Trägergesellschaft nicht daran beteiligt werden dürfen."
Wenn die Voraussetzungen für einen KBR geben sind, dann wäret ihr auch in dem KBR zu beteilgen. siehe §54 BetrVG, da bei keinem GBR der BR die Aufgaben des GBR übernimmt.
"Die Situation wird für uns dadurch erschwert, dass der Geschäftsführer gar nicht glücklich ist, dass er sich mit "noch einem" BR auseinander setzen muss und uns immer wieder vorschlägt, uns doch an die anderen Betriebsräte anzuhängen."
Selbst wenn Ihr im KBR vertreten seid, heisst dies nicht, das per se dort alle Entscheidungen getroffen werden können. Meistens müssten die Themen, dann erst von dem BR an den KBR per Beschluss übertragen werden.
"Da werden dann Vereinbarungen zwischen BR und GF abgeschlossen und Richtlinien beschlossen, an die wir und die von uns vertretenen Mitarbeiter auch halten sollen, ohne dass wir daran auch nur im Entferntesten beteiligt waren."
Wenn der KBR für ein Thema nicht orginär zuständig ist und dieses Thema nicht übertragen wurde, dann gilt diese Vereinbarung für den Bereich nicht. Der KBR hätte dies nicht so verhandeln dürfen. (siehe §58 Betrvg)
Erstellt am 02.02.2018 um 11:56 Uhr von enigmathika
Diese Antwort wurde von "enigmathika" gelöscht.
Erstellt am 02.02.2018 um 12:38 Uhr von enigmathika
Und wenn der Gesamtbetriebsrat der Kliniken dagegen ist, einen KBR zu errichten, wird auch keiner errichtet, da sie weit mehr als 50% der in den Unternehmen Beschäftigen vertreten.
Danke, outofmemory, jetzt ist mir das alles klar.
Der GF muss sich halt auch weiterhin mit uns "herumärgern" und es hinnehmen, dass wir auch da sind und "eigene" Interessen vertreten.