Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich bin Mitglied des Betriebsrates einer Trägergesellschaft zweier Krankenhäuser. Die Unternehmensstruktur stellt sich folgendermaßen dar:
Die beiden Krankenhäuser haben sich zusammengeschlossen zu den ***-Kliniken,
dazu gibt es die Trägergesellschaft ***-Kliniken Holding. Letztere stellt die Verwaltung für die beiden Krankenhäuser.
Jedes Haus für sich und die Trägergesellschaft haben einen Betriebsrat.

Die Frage, die sich stellt ist: kann es einen Gesamtbetriebsrat für alle drei Betriebe geben?

Die BRe der beiden Krankenhäuser haben bereits einen GBR (nennen sich selbst Konzernbetriebsrat?) gegründet, sind aber der Ansicht, dass wir von der Trägergesellschaft nicht daran beteiligt werden dürfen.
Ich finde zu dieser Konstellation keine Informationen und hoffe daher hier kompetenten Rat zu erhalten.

Die Situation wird für uns dadurch erschwert, dass der Geschäftsführer gar nicht glücklich ist, dass er sich mit "noch einem" BR auseinander setzen muss und uns immer wieder vorschlägt, uns doch an die anderen Betriebsräte anzuhängen.

Da werden dann Vereinbarungen zwischen BR und GF abgeschlossen und Richtlinien beschlossen, an die wir und die von uns vertretenen Mitarbeiter auch halten sollen, ohne dass wir daran auch nur im Entferntesten beteiligt waren.

Kennt jemand eine solche Situation und die rechtlichen Grundlagen dazu?