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Betriebsversammlung

L
Lausitz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo dürfen Mitarbeiter eine Versammlung Ohne GF und Betriebsrat einberufen während ihrer Arbeitszeit?

1.60507

Community-Antworten (7)

U
Ulrik

14.02.2012 um 16:21 Uhr

IMHO nein, ausser es ist eine Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes, wenn noch kein BR besteht. Und das dann in aller Regel zusammen mit der Gewerkschaft

L
lausitz

14.02.2012 um 16:28 Uhr

Darf der Betriebsrat in einer Belegschaftsversammlung über Arbeitsverträge sprechen und sie erklären obwohl der BR zu 99 Prozent kein Mitspracherecht hat.

K
Kulum

14.02.2012 um 16:34 Uhr

willst du die frage bzw die fragen nicht ausformulieren damit am stück geantwortet werden kann? Klar kann er, mir einem entsprechenden TOP oder einer Frage von AN während der Betriebsversammlung kann ein BR auch über Arbeitsverträge sprechen.

L
Lernender

14.02.2012 um 16:36 Uhr

Wenn ihr unbedingt eine Betriebsversammlung wollt und ein viertel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer dies vom BR verlangt, muss dieser eine Betriebsversammlung durchführen.

R
rkoch

14.02.2012 um 16:42 Uhr

kann ein BR auch über Arbeitsverträge sprechen.

Wobei gewisse Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Individualverträge haben inder Öffentlichkeit nichts verloren, wie auch z.B. individuelle Lohndaten, etc.

Wie hingegen z.B. eine "allgemeine Versetzungsklausel" wirkt und welche MBR der BR da hat kann man durchaus mal erläutern, wenn es die AN interessiert.

BTW: Begrifflichkeiten:

Darf der Betriebsrat in einer Belegschaftsversammlung über Arbeitsverträge sprechen

Belegschaftsversammlung - i.d.R. eine vom AG einberufene Versammlung einiger oder aller Beschäftigter (u.U. auch z.B. Werksvertragsarbeiter, leitende Angestellte), bei der der BR kein zwingendes Teilnahmerecht hat und schon gar nicht Haus-/Rederecht Betriebsversammlung: vom BR einberufene Versammlung aller AN (nicht: Leitende, externe)

Wenn ihr unbedingt eine Betriebsversammlung wollt und ein viertel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer dies vom BR verlangt, muss dieser eine Betriebsversammlung durchführen.

Aber Obacht: Derartige Versammlungen (im Gegensatz zu den regelmäßigen Betriebsversammlungen) finden NICHT während der Arbeitszeit statt!

L
lausitz

14.02.2012 um 16:56 Uhr

Danke rkoch ich wollte nur nochmal diese bestättigung haben.......

L
Lernender

14.02.2012 um 18:51 Uhr

Ergänzend, da es sich so absolut anhört. Mit dem Einverständnis des AG finde diese Versammlungen auch während der AZ statt.

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