Erstellt am 14.02.2012 um 12:47 Uhr von Pappnase
Einem BR Mitglied kann nur fristlos/außerordendlich gekündigt werden.
Der BR ist vorher anzuhören (Was wohl passiert ist, sonst wüßtet Ihr das nicht);
ich verstehe das mit dem Arbeitslosengeld nicht - dann ist er doch kein AN mehr, wenn er ALG bekommt
>wie soll sich der BR verhalten
als BR würde ich nie einer Kündigung zustimmen (als Ausnahme vielleicht, wenn der Kollege jemanden Krankenhausreif geprügelt hat) - aber man kann den Einspruch zur Kündigung auch verstreichen lassen; und definitiv alle BRM in der Sitzung anhören!
Ich wünsche Euch eine gute Entscheidungsfindung!
Erstellt am 14.02.2012 um 12:52 Uhr von petrus
ALG = Krankengeld?
Ansonsten siehe §15 KSchG und §103 BetrVG
Ansonsten: Was ist denn der Kündigungsgrund? Die Krankheit?
Erstellt am 14.02.2012 um 13:48 Uhr von SCENIC
@Pappnase
Nach Ablauf der Krankengeldzahlung durch die KK gibt es über die AfA Übergangsgeld!
Erstellt am 14.02.2012 um 14:24 Uhr von Ulrik
*Wie soll sich der BR verhalten* ???
1. Anhörung vorlegen lassen.
2. Prüfen, ob eine ausserordentliche Kündigung vorliegt.
3. Wenn nein, keine Zustimmung geben
4. Wenn ja, Gründe prüfen, und ggfs. Zustimmung verweigern oder geben.
(Wobei ich nicht glaube, daß es sich überhaupt um eine ausserordentliche K. handelt.)
Dann dem BRM raten (sofern der AG auf der Kündigung besteht), Kündigungsschutzklage zu erheben (Sollte jedes BRM aber auch wissen).
Erstellt am 14.02.2012 um 19:07 Uhr von Hassan
@SCENIC
Nach Ablauf der Krankengeldzahlung durch die KK kommt die Aussteuerung ;-)
Gruß Hassan
Erstellt am 14.02.2012 um 20:42 Uhr von Laffo
@Waupe
wurde dem Zukündigen ein BEM angeboten? siehe § 84 SGB IX
bei K von Schwerbehinderten->Anhörung des Integrationsamtes-> lag die euch vor?
BRM-> nur mittels außerordentlicher Kündigung möglich
Krankengeld->78 Wochen für ein und dieselbe Erkrankung in einem Zeitraum von 3 Jahren
Nachtrag:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem10