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Kündigung BR Mitglied

W
Waupe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein BR Mitglied soll gekündigt werden. Also Langzeitkrank 1 Krankmeldung Mai 2010 seit Nov. 2011 Arbeitslosengeld BR Mitglied Schwerbehindert wie soll sich der BR verhalten

1.58506

Community-Antworten (6)

P
Pappnase

14.02.2012 um 13:47 Uhr

Einem BR Mitglied kann nur fristlos/außerordendlich gekündigt werden. Der BR ist vorher anzuhören (Was wohl passiert ist, sonst wüßtet Ihr das nicht); ich verstehe das mit dem Arbeitslosengeld nicht - dann ist er doch kein AN mehr, wenn er ALG bekommt

wie soll sich der BR verhalten als BR würde ich nie einer Kündigung zustimmen (als Ausnahme vielleicht, wenn der Kollege jemanden Krankenhausreif geprügelt hat) - aber man kann den Einspruch zur Kündigung auch verstreichen lassen; und definitiv alle BRM in der Sitzung anhören! Ich wünsche Euch eine gute Entscheidungsfindung!

P
Petrus

14.02.2012 um 13:52 Uhr

ALG = Krankengeld?

Ansonsten siehe §15 KSchG und §103 BetrVG

Ansonsten: Was ist denn der Kündigungsgrund? Die Krankheit?

S
SCENIC

14.02.2012 um 14:48 Uhr

@Pappnase Nach Ablauf der Krankengeldzahlung durch die KK gibt es über die AfA Übergangsgeld!

U
Ulrik

14.02.2012 um 15:24 Uhr

Wie soll sich der BR verhalten ???

  1. Anhörung vorlegen lassen.
  2. Prüfen, ob eine ausserordentliche Kündigung vorliegt.
  3. Wenn nein, keine Zustimmung geben
  4. Wenn ja, Gründe prüfen, und ggfs. Zustimmung verweigern oder geben. (Wobei ich nicht glaube, daß es sich überhaupt um eine ausserordentliche K. handelt.)

Dann dem BRM raten (sofern der AG auf der Kündigung besteht), Kündigungsschutzklage zu erheben (Sollte jedes BRM aber auch wissen).

H
Hassan

14.02.2012 um 20:07 Uhr

@SCENIC Nach Ablauf der Krankengeldzahlung durch die KK kommt die Aussteuerung ;-) Gruß Hassan

L
Laffo

14.02.2012 um 21:42 Uhr

@Waupe

wurde dem Zukündigen ein BEM angeboten? siehe § 84 SGB IX bei K von Schwerbehinderten->Anhörung des Integrationsamtes-> lag die euch vor? BRM-> nur mittels außerordentlicher Kündigung möglich

Krankengeld->78 Wochen für ein und dieselbe Erkrankung in einem Zeitraum von 3 Jahren

Nachtrag: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem10

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