Nachladen - Nachtschicht
Guten Morgen,
Ein Kollege macht Nachtschicht bis 6 Uhr und müsste am nächsten Tag zur BR-Sitzung um 9 Uhr erscheinen. Macht er aber nicht, da er dann schläft. Er verlässt die Nachtschicht nicht eher, sondern macht die vollen 8 Stunden. Würde er eher Feierabend machen, könnte er sich hinlegen und morgens zur Sitzung erscheinen. Darf für diesen Kollegen nachgeladen werden?
Community-Antworten (6)
05.04.2022 um 12:56 Uhr
Das BRM hätte die Möglichkeit eher zu gehen, um an der Sitzung teilzunehmen. Daher ist mMn ein Nachladen nicht zulässig.
05.04.2022 um 13:08 Uhr
Sehe das genau wie Celestro. Der Kollege ist nicht verhindert und entsprechend darf nicht nachgeladen werden. Wie schon geschrieben hätte er die Möglichkeit, bzw. das Recht, früher zu gehen. Und nicht nur das, er hat zwar ein RECHT auf die Ruhezeit, aber keine Pflicht, da es sich bei BR-Tätigkeit um ehrenamtliche Tätigkeit handelt und nicht um Arbeit im Sinne des ArbZG. Entsprechend hätte er auch die Möglichkeit seine Nachtschicht voll zu arbeiten und anschließend trotzdem zur BR-Sitzung zu kommen (wenn man das denn will, ich würde es nicht wollen).
05.04.2022 um 13:21 Uhr
Er dürfte seine Schicht früher beenden, um damit die Ruhezeit vor der BR Arbeit einzuhalten. Er ist damit also nicht verhindert. Ersatz darf nicht geladen werden.
05.04.2022 um 15:28 Uhr
Er kann sich aber einfach abmelden. ich bin als BRV nicht verpflichtet die Gründe die er angibt zu überprüfen. Dann kann ich nachladen.
05.04.2022 um 15:40 Uhr
@seehas
was nützt dir als BRV das, wenn alle anderen wissen das man sich unwissend stellt. In diesem Fall wäre das ja wohl ein "offenes Geheimnis" und man macht sich angreifbar und die Beschlüsse auch. Reicht doch wenn ein BRM das anzweifelt und in vielen BR gibt es ja auch Oppositionen. Der AG wird das auch wissen und könnte den EBRM dann ggf. die Sitzungzeit als "Pause" werten. Ich finde bei solch offentsichtlichen Fällen, sollte man sich auf keine Experimente einlassen.
05.04.2022 um 18:33 Uhr
So offensichtlich sind die Fälle ja nicht immer: Vielleicht gibt es Gründe, die Nachtschicht bis zum Ende durchzuziehen, die nicht in der Person des BRM liegen. (Beispiel Pflege oder ärztlicher Dienst: Wenn der AG keinen Ersatz bestellt, kann man nicht einfach abhauen) Und natürlich kann er sich dann in seiner Ruhezeit für verhindert erklären.
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