Hallo,

wir stehen kurz vor der Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat. Im Wahlausschreiben und auch im Internet ist immer von einem Ersatzmitglied die Rede. Nur um eure Meinung einzuholen und sicher zu gehen, würde ich gerne wissen, ob es zwingend nur ein Ersatzmitglied aufgestellt werden darf?

Danke im Voraus.