Aufsichtsrats-Wahl - Anzahl der Ersatzmitglieder
Hallo,
wir stehen kurz vor der Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat. Im Wahlausschreiben und auch im Internet ist immer von einem Ersatzmitglied die Rede. Nur um eure Meinung einzuholen und sicher zu gehen, würde ich gerne wissen, ob es zwingend nur ein Ersatzmitglied aufgestellt werden darf?
Danke im Voraus.
Community-Antworten (9)
13.02.2012 um 21:31 Uhr
@gatbln Ich befürchte ja Schlimmeres. DrittelbG oder MitbestG?
Die Ersatzmitglieder zur AR-Wahl sind kandidatengebunden. Sie treten auch nur ein, wenn die ordentlich gewählten AR-Mitglieder zurücktreten oder ausscheiden...
13.02.2012 um 21:42 Uhr
DrittelBG. Ja, dass die Ersatzmitlgieder nicht automatisch bei Krankheit nachrücken, ist eben anders als beim BR. Mir ist nur leider nicht klar, ob es eben auch eine Mehrzahl von Ersatzmitgliedern bei den Wahlvorschlägen geben kann.
13.02.2012 um 21:42 Uhr
@gatbin Wir sind mal wieder mittendrin. Und ich kann nur raten... Niemals ohne Sachverstand!
§8 WO zum DrittelbG
13.02.2012 um 21:50 Uhr
@gatbln Die Ersatzmitglieder sind kandidatenbezogen!!! Wobei ein Ersatzmitglied durchaus bei mehreren Bewerbern Ersatzmitglied sein kann...
13.02.2012 um 22:03 Uhr
Danke, dass weiß ich ja mittlerweile. :) Ich würde gerne wissen, ob ein Kandidat auch zwei Ersatzmitglieder haben kann und auch so schon seine Stützunterschriften sammelt etc.
13.02.2012 um 22:05 Uhr
@gatbln Nein! Nur eines... Nachträglich kann er auch kein Ersatz-ARlein mehr eingetragen werden
13.02.2012 um 22:07 Uhr
@gatbin Die Stützunterschriften kannst du auch so sammeln. Jeder nur ein Ersatzmitglied! Wieviele Stützunterschriften brauchst du?
13.02.2012 um 22:09 Uhr
Danke für die Information, man braucht 100 Stützunterschriften.
13.02.2012 um 22:10 Uhr
@gatbln 1.000 AN und GmbH?
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