Erstellt am 13.02.2012 um 20:31 Uhr von Kölner
@gatbln
Ich befürchte ja Schlimmeres.
DrittelbG oder MitbestG?
Die Ersatzmitglieder zur AR-Wahl sind kandidatengebunden.
Sie treten auch nur ein, wenn die ordentlich gewählten AR-Mitglieder zurücktreten oder ausscheiden...
Erstellt am 13.02.2012 um 20:42 Uhr von gatbln
DrittelBG.
Ja, dass die Ersatzmitlgieder nicht automatisch bei Krankheit nachrücken, ist eben anders als beim BR.
Mir ist nur leider nicht klar, ob es eben auch eine Mehrzahl von Ersatzmitgliedern bei den Wahlvorschlägen geben kann.
Erstellt am 13.02.2012 um 20:42 Uhr von Immie
@gatbin
Wir sind mal wieder mittendrin. Und ich kann nur raten... Niemals ohne Sachverstand!
§8 WO zum DrittelbG
Erstellt am 13.02.2012 um 20:50 Uhr von Kölner
@gatbln
Die Ersatzmitglieder sind kandidatenbezogen!!!
Wobei ein Ersatzmitglied durchaus bei mehreren Bewerbern Ersatzmitglied sein kann...
Erstellt am 13.02.2012 um 21:03 Uhr von gatbln
Danke, dass weiß ich ja mittlerweile. :)
Ich würde gerne wissen, ob ein Kandidat auch zwei Ersatzmitglieder haben kann und auch so schon seine Stützunterschriften sammelt etc.
Erstellt am 13.02.2012 um 21:05 Uhr von Kölner
@gatbln
Nein! Nur eines...
Nachträglich kann er auch kein Ersatz-ARlein mehr eingetragen werden
Erstellt am 13.02.2012 um 21:07 Uhr von Immie
@gatbin
Die Stützunterschriften kannst du auch so sammeln. Jeder nur ein Ersatzmitglied! Wieviele Stützunterschriften brauchst du?
Erstellt am 13.02.2012 um 21:09 Uhr von gatbln
Danke für die Information, man braucht 100 Stützunterschriften.
Erstellt am 13.02.2012 um 21:10 Uhr von Kölner
@gatbln
1.000 AN und GmbH?