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darf der BR bei einer betriebsbedingten Kündigung der betreffende Person vor Kündigung die Information geben?

C
ChristineU
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir stehen hier vor unserer ersten betriebsbedingten Kündigung und sind uns uneinig ob wir die betreffende Person vor der eigentlichen Kündigung informieren dürfen oder gar müssen. Die Person weiß noch nichts von der Kündigung.Der BR wurde informiert und wir müssen hier bis Ende der Woche Stellung beziehen. Also bitte, wenn mir hier jemand eine schnelle Antwort geben kann, dann freu ich mich und bin wirklich dankbar.

Gruß C.

1.95506

Community-Antworten (6)

U
Ulrik

13.02.2012 um 11:33 Uhr

Hi,

die Antwort gibt dir recht deutlich das Gesetz, und zwar der § 102 BetrVG. Da steht in absatz zwei Satz 4 "Der Betriebsrat soll, soweit es ihm erforderlich erscheint, den betroffenen Mitarbeiter hören". Sprich, vor eurer Stellungnahme sollt (!!) ihr den MA anhören, sofern keine Gründe dagegen sprechen (z.B. Sozialplan ist aufgestellt, etc.)

G
GobiTodic

13.02.2012 um 11:33 Uhr

Das ist einer der sauren Äpfel, in die wir Betriebsräte manchmal zu beissen haben.

Der § 102 Abs. 2 ist in Satz 4 sehr deutlich: "Der BR soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."

Das ist nützlich, um zB andere Qualifikationen des Arbeitnehmers zu erfragen und darauf den Widerspruch gegen die Kündigung zu stützen (Mögklichkeit der Weiterbschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz oder unter geänderten Vertragsbedingungen).

K
kunzundhinz

13.02.2012 um 12:26 Uhr

Habt ihr als BR einmal mit Unterstütztung/Hinzuziehung von fachlicher Hilfe wie ggf. RA und/oder GEW geprüft ob diese betriebsbedingten Kündigung unvermeidbar sind? Also es nicht mildere Mittel, wie Kurzarbeit, weniger Stunden für alle, Abbau von Mehrarbeit und Gleitzeitkonten usw. gibt????

Wenn die Kündigungen unverbeidbar sind, solltet ihr sofort eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen und dort auch Fachleute dazu einladen um ALLE Beschäftigten aufzuklären.

C
ChristineU

13.02.2012 um 12:34 Uhr

Hallo,

erst mal vielen dank für die schnellen Antworten. Nein, es handelt sich nicht um viele Kündigungen sondern nur um eine. Fachliche Hilfe werden wir uns holen und morgen auch eine Sitzung deswegen haben. Mir war nur nicht klar ob ich das der Person sagen soll, dass Sie demnächst gekündigt wird. Damit nehmen wir das ja auch wieder dem Arbeitgeben ab. Es ist wirklich ein saurer Apfel in den wir beißen wenn wir Kollegen sagen dass sie gekündigt werden und das selber nciht richtig nachvollziehen können.

B
Betriebsrätin

13.02.2012 um 12:59 Uhr

1 Person! Denk ihr an die Sozialauswahl?? Es muss dann, sofern 1 Stelle entfällt, also nicht zwingend den AN treffen der diese Stelle heute besetzt!!

L
Laffo

13.02.2012 um 15:14 Uhr

..& da man geflissentlich immer an der Sozialauswahl zweifeln kann, würde ich der Kollegin raten eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Habt ihr als BR an der Sozialauswahl mitgewirkt? Gibt es in anderen Abteilungen keine/n der vielleicht auf Rente gehen möchte? oder nen Freiwilligen, der vielleicht sowieso demnächst wegziehen möchte? Die betriebsbedingte Kündigung öffentlich machen, um vielleicht Interessenten zu gewinnen! Sollte bis zur Rente noch 1/2 Jahr o.1 Jahr Zeit sein, den AG dazu bewegen, dem Kollegen den Ausfall zu begleichen..etc. Habt ihr Leiharbeitnehmer, Werksverträge...Mehrarbeit?

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