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Zuviel Kaffee während der Arbeitszeit

J
jagger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

seit Jahrzehnten gibt es bei uns einen Kaffeeautomaten. Nun ist er der GL ein Dorn im Auge. Jhrer Meinung nach, würden einige Kollegen zu oft einen Kaffee ziehen und somit AZ vergeuden. Deshalb soll der Automat nun direkt vor das Fenster des Meisterbüros aufgestellt werden, um bei den Kollegen ein Schamgefühl zu erzeugen bzw. sie besser zu kontrollieren. Schon der Aufwand der Verlegung(Wasser- und Stromanschluß) ist ein Witz.

Hat der BR dabei nicht ein Mitbestimmungsrecht?

1.58106

Community-Antworten (6)

S
Streikposten

12.02.2012 um 21:28 Uhr

Beim Ort der Aufstellung?????

U
Ulrik

13.02.2012 um 09:30 Uhr

Die Frage ist, wo der Kaffeeautomat jetzt steht. Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der Pausen- oder Sozialräume. Ergo, steht da jetzt ein Kaffeeautomat drin, und der soll raus -> Mitbestimmung nach §87 BetrVG

G
gironimo

13.02.2012 um 10:14 Uhr

sehe ich auch so - § 87 BetrVG zieht voll.

L
Laffo

13.02.2012 um 15:28 Uhr

Wo steht der Automat zurzeit? Steht er in einem Pausen-o.Sozialraum-> MB des BR Steht er in einem Arbeitsraum (vielleicht Werkstatt) dann keine MB.

J
jagger

13.02.2012 um 18:06 Uhr

Der Automat steht in einer Werkhalle, und somit können wir wohl nichts an dem Vorhaben ändern.

L
Laffo

14.02.2012 um 21:25 Uhr

@jagger bewegt den AG dazu, den Automaten im Pausenraum aufzustellen...

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