Erstellt am 12.02.2012 um 00:33 Uhr von hoschi
Moin homeless,
da Ihr ja in der MB seid, solltet Ihr schon eine Anhörung dazu bekommen haben.
Lese mal § 103 BetrVG, da steht es ja drin.
Gruß
hoschi
Erstellt am 12.02.2012 um 08:07 Uhr von gironimo
Wenn er bereits gekündigt wurde, kann ihm nur noch das Gericht helfen. Ihr könnt ihn nur moralisch unterstützen.
Erstellt am 12.02.2012 um 10:15 Uhr von rtjum
fristlos gekündigt? ein BR-Mitglied? da muss er ja einiges verbockt haben.
Was ist mit der Anhörung des BR? Ist die erfolgt?
Geht eine fristlose Kündigung eines BR-Mitglied ohne Zustimmung des BR überhaupt???
Ich glaube nicht siehe §103 BetrVG
Erstellt am 12.02.2012 um 12:42 Uhr von Lernender
so wie du fragst, macht ihr am besten gar nichts, auch bei der Anhörung dann am besten gar nicht reagieren.
Den Kollegen zum Anwalt schicken.
@rtjum
:::::fristlos gekündigt? ein BR-Mitglied? da muss er ja einiges verbockt haben.::::
wie du sicher weißt, reicht manschmal auch nur gute BR Arbeit um gekündigt zu werden.
Erstellt am 13.02.2012 um 12:09 Uhr von Streikposten
Lernender
...wie du sicher weißt, reicht manschmal auch nur gute BR Arbeit um gekündigt zu werden.
Das glauben ggf. AG, doch spätestens beim ArbG ist es dann vorbei mit der Kündigung.
Und bei guter BR-Arbeit weiß dieses auch ein BR und stellt dann diese Fragen gar nicht, sondern nur wo bitte ist der nächste RA
...und wenn dann auch höchsten fristloseaußerordentliche Kündigung
Erstellt am 13.02.2012 um 14:07 Uhr von Ulrik
Irgendwie vermisse ich noch ein paar Angaben/Erläuterungen des Fragestellers.
habt ihr jetzt erst die Anhörung bekommen, dass das BRm gekündigt werden soll?? Wenn ja, dann kann die Kündigung nur (zunächst) rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn ihr zugestimmt habt (siehe § 103 BetrVG).
Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, dann kann der Kollege nur noch über eine Kündigungsschutzklage gehen. Solltet ihr nicht naghört worden sein, fährt der AG spätestens im Kammertermin an die Wand.