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Fristlose Eigenkündigung des ArbN's - möglich?

F
franki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ich bin BR-Mitglied, Unternehmen ca. 80 Mitarb., TV.

Da ich von meinem jetzigen Arbeitsverhältnis nahtlos in einen neuen Job wechseln möchte, würde ich gern so schnell wie nur möglich fristlos kündigen. Kann ich das auch als BR-Mitglied und was ist dabei zubeachten? Heißt fristlos sofort, von Heut auf Morgen oder innerhalb von 14 Tagen? Der Sonderkündigungsschutz gilt ja nur einseitig, damit mein ArbG mich nicht kündigen kann? Ich selber kann das doch immer, oder? Wenn ein Fortbestehen des derzeitigen Arbeitsverhältnis untragbar ist, kann ich doch auch außerordentlich fristlos kündigen?

Für eine kompetende Antwort wäre ich euch dankbar.

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Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

11.02.2008 um 18:28 Uhr

Du sagtest, ihr habt einen TV - was steht denn da drin? Ansonsten §622 BGB. Wegen fristloser Kündigung §626 BGB. Was ist die Untragbarkeit denn in deinem Fall?

C
Catweazle

11.02.2008 um 19:17 Uhr

@franki,

um fristlos kündigen zu können musst du, je nach Umständen, deinen AG erst einmal abmahnen.

DAH
Der alte Heini

11.02.2008 um 19:59 Uhr

Oh Gott, so eine Frage von einem Betriebsratsmitglied. Ich fasse es nicht.

D
DonJohnson

11.02.2008 um 20:01 Uhr

Na, alter Heini, dann schau dir mal die Frage bezüglich änderung der Arbeitszeit an (Hihi)!

M
Mona-Lisa

11.02.2008 um 22:14 Uhr

@franki, du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben, von dem du bisher erwartet hast, dass der AG "seine Seite" einhält. Nun stehen da auch Kündigungsfristen, die einzuhalten sind! Das kann der AG nun von dir erwarten........ Einzige Möglichkeit: Rede mit ihm, ob er dich vorzeitig aus dem Vertrag rauslässt. Ist er dazu nicht bereit, dann solltest du, wenn du mit Anstand aus dem Betrieb ausscheiden willst, deine vertraglichen Pflichten einhalten und dazu gehören nun mal die Kündigungsfristen......... Und noch was! Ein BR-Mitglied hat keine Sonderrechte!

V
VIONÄR

12.02.2008 um 09:06 Uhr

Kündigungsfrist sind nunmal 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, auch für Betriebsräte! Ansonsten kann einvernehmlich ein Aufhebungsvertrag Sinn machen, der aber eben der Kommunikation mit dem AG bedarf!

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