Erstellt am 10.02.2012 um 10:06 Uhr von gironimo
GBR-Mitglieder werden per Beschluß des BR entsandt. Das gilt auch für GBR-Ersatzmitglieder.
Einfach mal so geht also nicht. Ihr solltet für den Fall einer Verhinderung eines GBR-Mitglieds auch Ersatzmitglieder benennen.
Erstellt am 10.02.2012 um 14:03 Uhr von peanuts
"Ihr solltet für den Fall einer Verhinderung eines GBR-Mitglieds auch Ersatzmitglieder benennen."
Solltet??? § 47 Abs.3 BetrVG