GBR-Beteiligung
2 Standorte, 2 GBR-Mitglieder, kann eine GBR-Sitzung auch mit einem Ersatzmitglied von einem Standort durch geführt werden? Ist das zulässig?
Community-Antworten (2)
10.02.2012 um 11:06 Uhr
GBR-Mitglieder werden per Beschluß des BR entsandt. Das gilt auch für GBR-Ersatzmitglieder.
Einfach mal so geht also nicht. Ihr solltet für den Fall einer Verhinderung eines GBR-Mitglieds auch Ersatzmitglieder benennen.
10.02.2012 um 15:03 Uhr
"Ihr solltet für den Fall einer Verhinderung eines GBR-Mitglieds auch Ersatzmitglieder benennen."
Solltet??? § 47 Abs.3 BetrVG
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