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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme JAV an BR-Sitzungen

S
Speedel
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine neugegründete JAV (1 Mitglied, 1 Stellvertreter).

Unser BR tagt immer am Mittwoch. Aber am Mittwoch haben sowohl ich wie auch mein Stellvertreter Berufsschule. Daher können wir nicht an den Sitzungen teilnehmen.

Was können wir tun? Muss der BR und das Protokoll der Sitzung vorlegen, damit wir sehen, ob JAV relevante Themen besprochen wurden? Was ist wenn zu einem Thema ein Beschluss gefasst werden muss zu dem die JAV Beschlussfähig wäre?

Vielen Dank für Eure Antworten

1.33902

Community-Antworten (2)

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GobiTodic

09.02.2012 um 11:09 Uhr

Nicht das Protokoll muss euch der BR vorlegen, sondern schon vorab die Einladung zur Sitzung mit Tagesordnung.

Danach entscheidet ihr, ob ihr einen Vertreter zur Sitzung schicken wollt. Und da die Sitzungstermine nicht in Stein gemeisselt sind, solltet ihr bei Bedarf den BR um einen euch passenden Zeitpunkt für die Sitzung bitten.

G
gironimo

09.02.2012 um 11:13 Uhr

Lese doch mal genau die §§ 66 ff BetrVG ; insbesondere § 66 und § 70 Abs. 2 BetrVG.

Schon wegen des Vetorechts (was ja nur zusätzlich Zeit und Aufwand für den BR darstellt), sollte der BR ein Interesse daran haben, Sitzungen mit JAV-relevante Themen so zu legen, dass die JAV auch anwesend sein kann.

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