Muss BR der JAV BR-Sitzungsprotokolle aushändigen und darf BR der JAV verbieten an BR Sitzung teilzunehmen?
Ahoi,
Muss der BR der JAV nach einer BR Sitzung, an der die JAV nicht teilgenommen hat, nicht auch die Protokolle auf nachfrage vorlegen?
Unseren BR müssen wir immer andauernd bequasseln bis wir Protokolle zu sehen bekommen. Wir versuchen zwar an allen BR Sitzungen teilzunehmen, aber wegen Schule/Lehrgängen ist es uns nicht immer möglich- trotzdem würden wir gerne wissen, was besprochen wurde.
Zur besseren Vorstellung: Wir sind nun seit nem halben Jahr im Amt, alle 2 Wochen sind die BR Sitzungen und wir haben bisher 3 Protokolle bekommen ( an den 3 Sitzungen hatten wir aber auch teilgenommen ).
Ebenso wollte ich mal fragen, ob der BR der JAV die Teilnahme an einer BR Sitzung verweigern kann. Morgen ist eine BR Sitzung, in der das Hauptthema wohl Personal und die Liquiditätsengpässe der Firma zZt sind. Der BR Vorsitzende hat uns gebeten doch nicht zu erscheinen, da dies Stundenlang dauern könne. Ein anderes BR Mitglied hat uns gar die Teilnahme verboten "Ne, morgen könnt ihr echt nicht teilnehmen!".
Nun stellen wir uns halt die Frage, wie wir uns verhalten sollen- besonders da wir wichtige Themen auf dem Zettel haben, die keine 2 Wochen aufschub erlauben ( Seminar, das dringend genehmigt werden muss ect. ).
Hoffe ihr könnt mir noch schnell helfen !
Danke im Vorraus !
Community-Antworten (4)
15.04.2008 um 22:26 Uhr
@eumel22, ihr habt ein grundsätzliches Recht an BR-Sitzungen teilzunehmen und sind demzufolge auch zwingend einzuladen! Ihr habt morgen eine Sitzung? Na, dann sei mal anwesend und sollte einer dir den Zutritt verwehren, hau ihm das BetrVG um die Ohren! § 67 BetrVG - Allgemeines Teilnahmerecht! Und das gilt nicht nur für die Plenarsitzungen! Das betrifft auch sämtliche Ausschüsse und das Monatsgespräch mit dem AG!
Anders sieht es mit den Protokollen aus. Da ist es lt. Gesetz zwar zweckmässig, dass ihr Einsicht in die Protokolle bekommt, aber nicht zwingend vorgeschrieben...... § 67 und § 34 BetrVG Kommentare! Euren Seminarwunsch hättet ihr vor die Einladung zur Sitzung rausging, dem BRV mitteilen müssen, damit der den Punkt in die Tagesordnung mit aufnehmen kann. Aber! Du kannst in der Sitzung einen Antrag auf Beschlussfassung stellen, damit der Seminarantrag durchgeht.
15.04.2008 um 23:14 Uhr
Danke Mona für die Antwort !
Dann wird unser Vorsitzender da morgen antanzen. Mal sehen, wie sie reagieren.
Dann müssen wir weiter betteln, um die Protokolle zu bekommen, hmm :-) hilft wohl nichts :D.
Den Seminarsbesuch hat die JAV in ihrer Sitzung beschlossen und den Antrag auf Zustimmung durch den BR bereits an den BRV weitergeleitet, demnach ist der im Bilde.
Einladung zur BR Sitzung in der die Tagesordnungspunkte stehen? Lachhaft bei uns ! Sowas gabs in einem halben Jahr 1x. Sonst kommen einfach alle zu den festen Terminen. So genau sehen die das bei uns nicht ( ob das von Vorteil ist, sei aber dahingestellt.).
Aus Vorsicht handhaben wir das bei JAV Sitzungen aber nicht so, bei uns gibts Einladungen... ist zwar viel geschreibsel aber das gehört in unseren Augen dazu und wir müssen den BR ja auch über JAV Sitzungen informieren...
lg, eumel
16.04.2008 um 10:14 Uhr
Völlig unverständlich, die Haltung des BR! Die JAV's sind doch die Betriebsräte von morgen, wir binden unsere JAV vollumfänglich mit ein, da gibt es überhaupt keinen Zweifel. Mir scheint eher, dass Euer BR vielleicht ein wenig den frischen Wind, den JAV's zuweilen in eingestaubte BR- Gremien bringen, fürchtet.
16.04.2008 um 11:39 Uhr
@eumel, Ich gebe dir mal was zu Lesen und zum abschreiben :-)
Zu allen Betriebsratssitzungen kann die JAV einen Vertreter entsenden. Im Falle der Behandlung speziell jugendliche ArbeitnehmerInnen und Auszubildende betreffende Angelegenheiten, dürfen alle Mitglieder der JAV an der Sitzung teilnehmen. Betreffen die zu fassenden Beschlüsse überwiegend die jugendlichen ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden hat die JAV volles Stimmrecht (§ 67 Abs.2 S.1 BetrVG).
Wenn die Mehrheit der JAV-Vertreter einen Beschluss des Betriebsrats als erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Auszubildender erachtet, so ist auf Antrag hin der Beschluss eine Woche auszusetzen um in dieser Zeit zu versuchen eine Verständigung zu erreichen.
Darauf leitet sich nach §43 abs 3 die einsicht in die Niederschrfit ab !
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