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Einladung zur Betriebsratsitzung ohne Angabe der TOP

B
bergkristall
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

wir erhalten meistens von unserem BRV die Einladung zur Sitzung einen Tag vorher. Bei unserer letzten Sitzung habe ich darum gebeten, doch bitte rechtzeitig,mind. 3 Tage vorher einzuladen, damit ich mich ( wollte auch dem ERM hilfreich zur Seite zu stehen)oder das ERM selber Zeit haben sich rechtzeitig vorzubereiten.( das fand der BRV nicht angebracht,meine Bitte)

Heute habe ich eine Einladung erhalten, wo zwar das Datum der Einladung, aber keine Tagesordnungspunkte angegeben sind. Darin steht das die TOP nachgereicht werden.

Da ich im Moment Urlaub habe, aber meinen Wunsch an Teilnahme an für mich wichtigen Themen im Urlaub geäußert habe, ( wurde mir im Seminar IFB geraten ) hat der BRV mir gesagt, ich müsse innerhalb von 24 Std. meine Ab/Zusage bekannt geben, dieses kann ich aber nicht, wenn ich die TOP nicht kenne.

meine Frage an Euch:

kann der BRV das so einfach machen ?? in welcher Zeit, vor der Sitzung muss er die Bekanntgeben ? was kann ich tun ??

Vielen Dank bergkristall

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Community-Antworten (5)

B
betriebsratten

09.02.2012 um 10:17 Uhr

So genau umrissen ist das nicht, in der Literatur wird immer von 2-3 Arbeitstagen gesprochen. Das einzelne Betriebsratsmitglied muss die Chance erhalten sich individuell auf die Ausübung SEINES Mandats vorzubereiten, zu recherchiren, ggf. mit Kollegen sprechen, Rat einholen etc. Die Rolle des Vorsitzenden wird da verkannt: Der lädt ein, organisiert die Sitzung und vertritt die Meinung des BR nach aussen, die das Gremium, JEDER EINZELNE MIT EINER STIMME gefasst hat.

Der Betriebsratsvorsitzende ist NICHT der Betriebsratschef....auch wenn der Opelaner in der Presse so genannt wird :-) Gruss von den Betriebsratten

G
gironimo

09.02.2012 um 10:55 Uhr

Zunächst könntest Du dem BRV raten, selbst ein Seminar zu besuchen.

In der Tat gibt es keine festen Vorgaben. Allerdings hat die Einladung und die Tagesordnung so rechtzeitig zu erfolgen, dass sich die BR-Mitglieder auf die Tagesordnungspunkte vorbereiten Können (soweit es eben geht).

In Deinem Fall - wenn es Dir wichtig ist - gehe zur Sitzung und nutze die Gelegenheit Kritik zu äußern. Was sagen denn die anderen BR's zu dieser Praxis?

B
bergkristall

09.02.2012 um 11:21 Uhr

Danke für eure Antworten

in unserem 3er Gremium sind sich BRV und stellBRV einig und gegen mich. ich habe das Thema "rechtzeitige Einladung" in der letzten Sitzung angesprochen, mit der Bitte doch in der 3 Tagesfrist zuladen, Begründung: dass ich mich und, wenn das ERM einspringen muss, sich informieren/vorbereiten kann.BRV: bei ERM reicht es, wenn es kurz auf der Sitzung informiert wird. jetzt ist am 09.02 die Einladung zum 14.02 gekommen mit dem Vermerk TOP werden nachgereicht. da ich aber im Urlaub bin, aber meinen Wunsch gemäß §29 geäußert habe zur Sitzung eingeladen zu werden, muß ich also innerhalb von 24 Std ab/zusagen, kann mich nicht rechtzeitig vorbereiten . BRV habe ich ein Seminar in 2011 vorgeschlagen, da wir ganz neu in 2010 angefangen haben. Antwort: er braucht das nicht.

Deshalb meine Anfrage an euch, ob jemand Rat weiss.

W
wahlvst

09.02.2012 um 21:50 Uhr

So ganz werde ich nicht schlau, wer hier was will.

Also, ein EBRM welche wegen Verhinderung eines BRM nachrückt ist wie ein BRM rechtzeitigt mit TO einzuladen.

Ein EBRM welches nicht nachrückt geht die TO nichts an! Denn es ist nicht im Mandat, da gilt dann auch die Nichtöffentlichkeit und Verschwiegenheit sowie Datenschutz

R
rkoch

10.02.2012 um 11:55 Uhr

BRV habe ich ein Seminar in 2011 vorgeschlagen, da wir ganz neu in 2010 angefangen haben. Antwort: er braucht das nicht.

Dann habt ihr ein Problem! Fortbildung ist eine PFLICHT für BRM, insbesondere für neu gewählte! Wenn schon der BRV diese Pflicht nicht ernst nimmt, wie soll dann für die restlichen BRM diese Pflicht notwendig erscheinen?

Normalerweise würde ich sagen: Wählt ihn ab, und wählt einen der seine Pflichten ernst nimmt!

Aber erstmal: Statt vorzuschlagen, dass er auf Seminar geht, schau zu, das diese Schulung auf die TO kommt! z.B. in dem 1/4tel der BRM dies verlangt. Dann beschließt ihr das er geht, und dann MUSS er gehen.

Natürlich geht das in die Hose wenn wenigstens die Hälfte der BRM genau so denkt wie der BRV selbst...

Dann hilft eigentlich nur noch die harte Schule. Sprich: Du hast das Recht

  • als BRM vom ArbG zu verlangen, dass dem BRV aufgegeben wird die Ladung rechtzeitig unter Angabe der TO zu machen. Und so weit dies vom ArbG entschieden wird und der BRV seiner Pflicht trotzdem nicht nachkommt, das ganze wiederholen. Spätestens nach 2 oder 3 solcher Verfahren sollte der Richter dem BRV schon mal ins Gewissen reden....
  • alternativ: als BRM alle Beschlüsse die ohne ordnungsgemäße Ladung zustandegekommen sind vor dem ArbG anzufechten, sprich für unwirksam erklären zu lassen. Spätestens wenn das ein paarmal geklappt hat und sich an den Zuständen nichts ändert wird Dir der Richter sogar eine einstweilige Verfügung gegen die Beschlüsse zugestehen.

Ob diese harte Linie allerdings tatsächlich im Betrieb gut kommt musst Du selbst entscheiden.

Letztlich: Es gibt gar viele BR die die Ladung auch nicht so ernst nehmen und damit gut leben. Nur weil die IfB Dir jetzt gesagt hat dass Du etwas darfst, heißt nicht, dass DU es auch erzwingen musst! Das die falsche Ladung allerdings alle Beschlüsse anfechtbar macht solltest Du den BRM schon erklären, denn zumindest bei personellen Maßnahmen kann das für die Kollegen voll in die Hose gehen wenn ihr z.B. einer Kündigung widersprecht!

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