Erstellt am 09.02.2012 um 09:17 Uhr von gironimo
grundsätzlich NEIN.
Wo liegt Euer Problem ?
Erstellt am 09.02.2012 um 11:36 Uhr von Lernender
grundsätzlich bedeutet ja immer es gibt da was.
Ich kann dich hier nur auf § 94 Abs. 2 BetrVG hinweisen.
Erstellt am 09.02.2012 um 13:02 Uhr von lausitz
Alle unsere neuen Mitarbeiter bekommen jetzt andere AV ohne das der BR in inhalt kennt unter anderen wurden da die Kündigungsfristen geändert so das der arbeitnehmer auch dir frist hat wie der arbeiter nach §662 Abs2. und da dacht ich der br hätte da ein Mitbestimmungrecht?
Erstellt am 09.02.2012 um 13:19 Uhr von Lernender
@lausitz
arbeiter nach §662 Abs2.????
Erstellt am 09.02.2012 um 13:25 Uhr von lausitz
Erstellt am 09.02.2012 um 13:36 Uhr von Lernender
Falls ihr keinen Tarifvertrag oder BV habt die günstigere Regelungen beinhalten, sehe ich da keine Chance.
Vielleicht haben die Kollegen ja noch eine Idee
Erstellt am 09.02.2012 um 19:00 Uhr von rainerw
Würde das nein von @gironimo nicht grundsätzlich so stehen lassen, wenn es sich um Formulararbeitsverträge handelt.