Kontrolle der Arbeit vom Chef inkl nicht einsehbarer Notizen
Moin,
unser Chef hat da wieder eine ganz tolle Idee, die er schon umgesetzt hat. Kurzinformation zum Betrieb: Wir arbeiten alle in einer Behinderteneinrichtung (auch der Chef versorgt selber Bewohner)
Nun hat sich der Chef fast den ganzen Monat frei genommen und kommt zu Schichtbeginn. er nimmt sich dann einen Zettel und schaut den Mitarbeiter während der Versorgung der Bewohner über die Schulter. Er macht sich dann noch Notizen. Auf anfrage, ob ich die Notizen sehen darf, lacht er "nur"...
Einige Mitarbeiter haben ein Problem damit. Die Bewohner stört es nicht, die finden es sogar lustig.
Kann ich als BR etwas unternehmen. Zb das er den Mitarbeiter fragen muss bevor er einfach zuschaut? Oder die Notizen aushändigt?
mfg
Community-Antworten (9)
08.02.2012 um 13:52 Uhr
Seit wann darf ein CHEF den AN nicht beim arbeiten zuschauen?? Sich dann auch Notzien machen.
Der BR wäre nur im Spiel, wenn der AG die Notizen z.B. per DV auswertet, also elektronische Mittel nutzt!
Ihr Arbeitgeber darf Ihre Leistung und Ihr Verhalten kontrollieren. Aber in Grenzen – und die setzt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
So ist die Rechtslage Nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG gehen organisatorische Maßnahmen und Anweisungen durch Ihren Arbeitgeber in Ordnung. Er darf auch kontrollieren, ob Sie seine Anweisungen und Regeln einhalten und hierfür unter Umständen auch Technik einsetzen.
Heikel sind dabei nach § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG vor allem heimliche Kontrollen mittels technischer Einrichtungen, von denen Sie als Mitarbeiter nichts mitbekommen.
08.02.2012 um 14:11 Uhr
Trotzdem hat der BR ein Anrecht nach §80 (1) BetrVG zu erfahren was der "Chef" da überhaupt macht. Er macht schließlich etwas was er bislang nicht für nötig befunden hat. Zwar ist das was er da tut tatsächlich legal, aber kein "Chef" macht derartiges ohne etwas damit zu bezwecken. Und das was er da "bezweckt" könnte der MB des BR unterliegen. Insofern muss der AG auch zumindest diesen Zweck mitteilen damit der BR entscheiden kann ob seine MBR berührt sind. Wenn es allein um die Arbeitsausführung geht, dann ist das so und der BR ist raus. Aber wenn nicht....
08.02.2012 um 14:36 Uhr
rkoch
Ja, dann sagt der AG ich mache mir einfach einmal Notizen auch um ggf. zu überlegen ob man was verbessern kann bzw. um mir ein besseres Bild zu machen. Das war es dann , denn mehr gibt auch der § 80 (1) nicht her.
Ob sich dann ggf. später Maßnahmen der MB daraus ergeben???
Denn: Die Überwachungspflicht macht den BR nicht zu einem dem AG übergeordneten Kontrollorgan (h. M.; vgl. BAG 11. 7. 72....
08.02.2012 um 15:35 Uhr
Naja, würde doch schon reichen... Dann würde er offenbar nur was am Arbeitsprozess verbessern (nicht etwa die Arbeitsleistung überwachen) wollen, also keine MB....
Raspberrybomb bekommt ja offenbar aber noch nicht mal so eine Aussage:
Auf anfrage, ob ich die Notizen sehen darf, lacht er "nur"...
Wenn er nichts zu verheimlichen hat, warum sollte ein BR die Notizen nicht sehen dürfen?
08.02.2012 um 16:26 Uhr
Der BR muss sich selbst ein Bild machen können, ob sich mitbestimmungsrelevante Fragen ergeben. Hierzu muss der AG auf Verlangen Unterlagen zur Verfügung stellen (§ 80 BetrVG). Das spricht für die Einsicht in die Notizen.
Aber der BR könte sich neben den Chef setzen und ebenso fadenscheinige Gründe nennen (da werdet Ihr doch einen Grund finden).
fast den ganzen Monat frei genommen < Urlaub? Der dient der Erholung. Wendet Euch an die GL und fordert diese auf dafür zu sorgen, dass der Vorgesetzte nicht während des Urlaubs arbeitet.
08.02.2012 um 17:18 Uhr
Ich werfe mal §83(1) BetrVG in die Runde. Man beachte die Mehrzahl - es ist also nicht nur die eine von der Personalabteilung verwalteten Akte die Rede. Was sonst noch drunter fällt -> Kommentar Vielleicht vergeht dem Chef ja das Lachen ganz schnell, weil der MA samt BR Einblick in die Notizen nehmen darf :-)
08.02.2012 um 20:32 Uhr
Ich halte es für ein Gerücht, diesen Chef dazu zwingen zu können, seine Notizen vorlegen zu müssen.
Und noch schöner find ich die Idee, die GL dazu auffordern zu wollen, dass der Chef nicht während seines Urlaubs????? arbeitet. Es ist nur von EINEM CHEF die Rede ... komisch...
"Ich werfe mal §83(1) BetrVG in die Runde. Vielleicht vergeht dem Chef ja das Lachen ganz schnell, weil der MA samt BR Einblick in die Notizen nehmen darf :-) "
Lachen kann man erstmal an dieser Stelle ...
08.02.2012 um 21:32 Uhr
Petrus
..Ich werfe mal §83(1) BetrVG in die Runde. Seit wann sind Notizen Personalakten! Wenn dann nur andersherum, meine privaten Notizen gehen Dich (BR) nichts an.
Mal ganz anders, ein BR macht sich Noitzen und der Chef will dann wissen was er notiert! Dann würdet ihr doch wohl alle ganz laut aufschreien!!!!
09.02.2012 um 09:33 Uhr
Ich halte es für ein Gerücht, diesen Chef dazu zwingen zu können, seine Notizen vorlegen zu müssen.
Kommt auf den Einzelfall an....
Wenn der Chef tatsächlich gegenüber dem BR jegliche Information verweigert könnte ein Gericht im Einzelfall dem BR schon die Einsicht in die Notizen zugestehen....
Mal ganz anders, ein BR macht sich Noitzen und der Chef will dann wissen was er notiert! Dann würdet ihr doch wohl alle ganz laut aufschreien!!!!
Richtig! Aber für den AG gibt es auch kein Informationsrecht wie es nach §80 dem BR zugesteht... Wie weit dieses Informationsrecht geht, darüber läßt sich streiten und das wird ggf. ein Richter klären. Umgekehrt geht da gar nichts, auch nicht über einen Richter.
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