Erstellt am 04.04.2022 um 14:21 Uhr von celestro
Woher kommt denn diese Liste und wer ist dafür verantwortlich? (also für die Liste, nicht für das Durchstreichen)
Erstellt am 04.04.2022 um 16:03 Uhr von celestro
Das folgende wurde nach meinem Post dazu geschrieben:
"Es gibt in unserem Haus nur eine Liste. Wer Betriebsrat werden möchte trägt sich ein und unterschreibt. Die Liste hing der Wahlvorstand aus und der ist wohl auch verantwortlich. Trotzdem wurden drei Bewerber einfach durchgestrichen. (Die Liste hängt ja noch)."
Das sieht mir ziemlich falsch aus. Rechtlich ist es nicht so vorgesehen, dass der WV eine Liste aushängt und sich jeder da drauf schreibt, der Bock drauf hat. Nur deshalb kann dann auch sowas passieren wie jetzt (das jemand 3 Namen durchstreicht).
Der WV sollte das Wahlausschreiben aushängen und darin werden die MA aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Die müssen eine bestimmte Form haben.
Hier scheint der WV also entweder total ahnungslos zu sein, oder es möchte jemand unbedingt Personenwahl haben.
Erstellt am 04.04.2022 um 17:17 Uhr von netteannette
Tja, wieder mal ein Fall von "der WV weiß nicht genau, was seine Aufgaben sind". Auf jeden Fall ist es nicht Aufgabe des WV eine Vorschlagsliste auszuhängen oder rumzugeben oder was auch immer. Das muss ein Listenführer machen (der in der Person zwar identisch mit einer Person des WV sein kann, es aber in seiner Tätigkeit unbedingt unterscheiden muss). Und die Vorschlagsliste hängt man nicht aus (sonst passiert eben sowas wie durchstreichen), sondern der Listenführer spricht Kandidaten an oder fragt rum oder läuft rum im Betrieb mit der Liste und sammelt so seine Kandidaten/Mitbewerber (und später auch die Stützunterschriften).
Erstellt am 05.04.2022 um 10:44 Uhr von Enigmathika
Ich würde das so werten: Die Liste ist ungültig. Es wurde also keine gültige Liste eingereicht. Daher muss der WV eine Nachfrist setzen. In dieser Woche der Nachfrist sollten sich die potenziellen Kandidat:innen zusammentun, eine gültige Liste erstellen und die erforderlichen Unterschriften sammeln.
Sollte der Wahlvorstand das nicht tun, kann die Wahl (höchstwahrscheinlich erfolgreich) angefochten werden. Wenn erneut gewählt werden muss, wird hoffentlich ein WV bestimmt, der sich an Gesetze und Vorschriften hält.