Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

für folgende drängende Frage hätte ich gerne Eure Meinung:
- Ist ein AG völlig frei wem er einen Aufhebungsvertrag anbietet?
- Oder muss er auch hier gewisse Gleichbehandlungsgrundsätze einhalten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!