Erstellt am 07.02.2012 um 09:14 Uhr von mischkabär
Frage 1: Ja
Frage 2: Nein
Freie unternehmerische Entscheidung
Erstellt am 07.02.2012 um 09:45 Uhr von rkoch
> Frage 2: Nein
Nicht ganz...
Wenn es um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen geht muß der AG auch alle betroffnene AN nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandeln, insofern darf er in dem Fall die AN auch nicht unterschiedlich behandeln so lange dies nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Wenn er also einem Teil der zu kündigenden AN einen Aufhebungsvertrag anbietet muss er diesen streng genommen auch allen anbieten. Durchsetzbar ist das als AN aber kaum. Am ehesten kann man in einem Kündigungsschutzprozess verlangen das die Regeln der Aufhebungsverträge auch auf den eigenen Fall angewendet werden. Genau so wird das dann im Güteverfahren dann gelegentlich (oft) auch gemacht... der Prozess wird gegen den Aufhebungsvertrag beendet.
Eine Ausprägung dessen ist die Verpflichtung zu Interessenausgleich/Sozialplan (Gleichbehandlung der betroffenen AN) im BetrVG. Insofern kann der BR dann diesen Grundsatz "erzwingen" (so er dazu die Macht hat)....
Erstellt am 07.02.2012 um 12:55 Uhr von mischkabär
@rkoch
Von beriebsbedingten Kündigungen habe ich in der Fragestellung nichts gelesen. Deshalb bleibe ich dabei Frage 2: Nein
Erstellt am 07.02.2012 um 13:41 Uhr von rkoch
War ja auch keine Kritik. Da BRFrage aber von Gleichbehandlung spricht impliziere ich das es kein Einzelfall ist, also steht die Möglichkeit das von betr.b. K. die Rede ist zumindest im Raum.... Und da kann ein Gleichbehandlungsanspruch zumindest denkbar sein. In Einzelfällen hast Du definitiv recht...