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Gleichbehandlung bei Aufhebungsvertrag

B
BRFrage
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

für folgende drängende Frage hätte ich gerne Eure Meinung:

  • Ist ein AG völlig frei wem er einen Aufhebungsvertrag anbietet?
  • Oder muss er auch hier gewisse Gleichbehandlungsgrundsätze einhalten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

1.22304

Community-Antworten (4)

M
mischkabär

07.02.2012 um 10:14 Uhr

Frage 1: Ja Frage 2: Nein Freie unternehmerische Entscheidung

R
rkoch

07.02.2012 um 10:45 Uhr

Frage 2: Nein

Nicht ganz...

Wenn es um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen geht muß der AG auch alle betroffnene AN nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandeln, insofern darf er in dem Fall die AN auch nicht unterschiedlich behandeln so lange dies nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Wenn er also einem Teil der zu kündigenden AN einen Aufhebungsvertrag anbietet muss er diesen streng genommen auch allen anbieten. Durchsetzbar ist das als AN aber kaum. Am ehesten kann man in einem Kündigungsschutzprozess verlangen das die Regeln der Aufhebungsverträge auch auf den eigenen Fall angewendet werden. Genau so wird das dann im Güteverfahren dann gelegentlich (oft) auch gemacht... der Prozess wird gegen den Aufhebungsvertrag beendet.

Eine Ausprägung dessen ist die Verpflichtung zu Interessenausgleich/Sozialplan (Gleichbehandlung der betroffenen AN) im BetrVG. Insofern kann der BR dann diesen Grundsatz "erzwingen" (so er dazu die Macht hat)....

M
mischkabär

07.02.2012 um 13:55 Uhr

@rkoch Von beriebsbedingten Kündigungen habe ich in der Fragestellung nichts gelesen. Deshalb bleibe ich dabei Frage 2: Nein

R
rkoch

07.02.2012 um 14:41 Uhr

War ja auch keine Kritik. Da BRFrage aber von Gleichbehandlung spricht impliziere ich das es kein Einzelfall ist, also steht die Möglichkeit das von betr.b. K. die Rede ist zumindest im Raum.... Und da kann ein Gleichbehandlungsanspruch zumindest denkbar sein. In Einzelfällen hast Du definitiv recht...

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