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Betriebsversammlung = AZ? Verpflegungsmehraufwendungen bei Betriebsfeier mit Übernachtung?

S
stottowolle
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Betriebsversammlung mit nachfolgender Ansprache und diversen Auszeichnungen durch die GL fand aus logistischen Gründe ca 1,5 h Autofahrt vom Firmensitz entfernt statt. Die Kollegen aus dem Innendienst mußten dafür 14.00 Uhr ausstechen und die Anfahrt zu dem Veranstaltungsort selbst tragen. Ist das nicht Arbeitszeit bis 18.00 Uhr? Muß die Firma nicht die Fahrtkosten ersetzen?

Nach 18.00 Uhr findet dann für den Innendienst und den Außendienst (der schon 2 Tage eher zu einem allgemeinen Meeting angereist ist) die Weihnachtsfeier (gemeinsames Abendessen) statt. Alle übenachten dann im Hotel. Der Aussendienst (Einzatzwechseltätigkeit) hat nun bei der Reisekostenabrechnung die Verplegungsmehraufwendungen bis Samstag Nachmittag angesetzt. Diese wurden auf Freitag 18.00 gekappt. Danach ist ja private freiwillige Weihnachtsfeier (von der Fa. organisiert und als eine exzellente team-building Investition bezeichnet). Gut, ist ja auch alles sehr nett aber selbst wenn ich nicht teilnehmen hätte wollen, hätte ich nach einem 10 h Tag nicht noch 5 Stunden Nach Hause fahren können. Was sagt Ihr dazu? Gibt es dazu Urteile? Vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen!!! MfG Stotto

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Community-Antworten (3)

S
Streikposten

06.02.2012 um 22:44 Uhr

lese mal hier: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=1867&lid=DE&bid=ARB&

freiwillige Weihnachtsfeier Ist Freizeit, also nichts extra. Oder wollt ihr auch noch etwas vom Christkind???

G
gironimo

07.02.2012 um 08:28 Uhr

Wenn die Betriebsversammlung von der GL dazu genutzt wird, Ehrungen durchzuführen, ist es nicht nur eine Betriebsversammlung sondern ebenfalls eine Versammlung des Arbeitgebers. Das war wohl so abgesprochen. Doch auch über den Ort. Warum nicht die übrigen Fragen?

Hier vermischen sich viele Dinge.

Aus meiner Sicht bei der kurzen Betrachtung der Frage, hätte der AG die Fahrtkosten zu tragen und auch die Übernachtung (wegen der 10 Stunden Arbeitszeit und der notwendigen Dienst (Rück) fahrt.

Da habt Ihr der Maßnahme wohl zu leichtfertig zugestimmt, ohne notwendige Punkte zuvor zu klären.

L
Lernender

07.02.2012 um 08:54 Uhr

@stottowolle ::::::Unsere Betriebsversammlung mit nachfolgender Ansprache und diversen Auszeichnungen durch die GL fand aus logistischen Gründe ca 1,5 h Autofahrt vom Firmensitz entfernt statt. Die Kollegen aus dem Innendienst mußten dafür 14.00 Uhr ausstechen und die Anfahrt zu dem Veranstaltungsort selbst tragen. Ist das nicht Arbeitszeit bis 18.00 Uhr? Muß die Firma nicht die Fahrtkosten ersetzen?::::::::

ganz klare Regelung in § 44 BetrVG

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