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Antwort zur Dienstwagenfrage

G
gironimo
Jan 2018 bearbeitet

Aus technischen Gründen scheint keine Antwort möglich zu sein. Darum:

Vielleicht auch hier: http://www.hensche.de/Nutzungsausfallentschaedigung_fuer_Entzug_des_Dienstwagens_LAG_Niedersachsen_13Sa462-10.html

Außerdem: Was steht im Arbeitsvertrag über das Thema Dienstwagen?

Und - wenn sich die Aufgaben so stark verändert haben - hat eine Versetzung statt gefunden?

93902

Community-Antworten (2)

H
Hainer

06.02.2012 um 18:33 Uhr

Hallo zusammen.

Erst einmal "Danke" für die schnellen Reaktionen bzw. Antworten, ich werde mir eure Links ansehen...

@ Gironimo

Im Arbeitsvertrag steht in Bezug auf das Thema Dienstwagen nichts geschrieben da seinerzeit (etliche Jahre nach Eintritt in das Unternehmen) ein PKW-Überlassungsvertrag ausgehändigt worden ist.

Eine Versetzung fand nicht statt.

Es grüßt Hainer

G
gironimo

07.02.2012 um 08:37 Uhr

Eine Versetzung fand nicht statt< Real aber eben doch - wenn auch schleichend (wesendliche Änderungen der Umstände .... siehe § 95 BetrVG)

Aber das nur am Rande.

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