Hallo zusammen,

Ich bin der einzige Betriebsrat in einem Unternehmen mit 14 verbliebenen betriebsratswahlberechtigten Kollegen. Wir arbeiten noch für eine GmbH & Co. KG deren Mutterfirma in den Niederlanden sitzt. Das Aufgabenspektrum des Unternehmens beinhaltet die Übernahme von Dienstleistungen für Banken und Versicherungen. Ihr müsst Euch das wie eine Kreditabteilung einer Bank bzw. Versicherung vorstellen. Jedoch in ausgelagerter Form.

Vor einer Woche ist uns mitgeteilt worden, dass für den Standort in Deutschland eine Schließung zum 30. Juni 2012 vorgesehen ist und eine Verlagerung an den Firmensitz in den Niederlanden erfolgen muss. In diesem Zusammenhang wird nur eine handvoll von Kollegen für ca. ein Jahr mit in die Niederlande genommen. Sie sollen dort die holländischen Kollegen einarbeiten. Nach der Einarbeitung ist dann auch für diese Kollegen Schluss. Alle anderen, inklusive mir, erhalten zum 30. Juni 2012 bzw. spätestens zum 30. September 2012 die Kündigung.

1. Da ich noch nicht so lange im Betriebsrat bin, möchte ich Euch fragen, ob ihr mir Tipps geben könnt, auf was ich alles bei diesem Szenario achten muss?

2. Unsere Geschäftsführung behauptet, dass sie zum Beispiel nicht verpflichtet ist irgendwelche finanziellen Leistungen bzw. Abfindungen zu zahlen. Stimmt das tatsächlich?

und eine letzte Frage

3. Einige Kollegen haben mir erzählt, dass sie sehr wahrscheinlich gar keinen Arbeitsplatz mehr im Banken- bzw. Versicherungssektor finden werden und daher in Erwägung ziehen eine Umschulung bei der Arbeitsagentur zu beantragen. In diesem Zusammenhang kursiert das Gerücht, dass der Arbeitgeber sich an den Umschulungskosten beteiligen muss. Stimmt das?