Erstellt am 05.02.2012 um 10:38 Uhr von gironimo
ja - das könntest Du schon.
(Bedenke: Natürlich könnte der AG auch fragen, warum gibt es keine Betreuung für das Kind für die normale Arbeit?)
Wahrscheinlich ist der BRV von Deiner tatsächlichen Verhinderung ausgegangen. Sicherlich nicht ganz korrekt - Du kannst ihm ja sagen, dass Du zukünftig auf jedem Fall gefragt werden willst.
Erstellt am 05.02.2012 um 12:24 Uhr von peanuts
"Mein Kind war krank bei einer BR Sitzung und der Vorsitzende hat mich über die Sitzung nicht informiert und nicht eingeladen, ob wohl ich ein BR Mitglied bin."
Bist Du denn zwecks Betreuung Deines Kindes freigestellt worden, z.B. ärztliche Bescheinigung für Bezug von Krankengeld zwecks Betreuung?
"Sicherlich nicht ganz korrekt - Du kannst ihm ja sagen, dass Du zukünftig auf jedem Fall gefragt werden willst."
Ein verhindertes BRM muss selbst aktiv werden und mitteilen, dass es trotz Krankheit, Urlaub als BRM zur Verfügung steht. Hier hat ein BRM eine ganz klare Bringschuld!!!
Geschieht das nicht, ist von einer Verhinderung auszugehen und ein E-BRM muss zur Sitzung geladen werden. Ein BRV ist nicht verpflichtet, den Willen eines verhinderten BRM erforschen zu müssen und das ist auch gut so.
Erstellt am 06.02.2012 um 07:31 Uhr von Lexipedia
@ all
Die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ oder auch im Volksmund Kinder Krankschreibung genannt sagt aus, das das Kind betreut werden muss. Die Person, die die Betreuung übernimmt, bekommt die Kinderkrankschreibung. Jedoch gibt es mehrere Vorrausssetzungen, dass eine Kinder Krankschreibung erfolgt. Die wichtigste ist jedoch, das keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann.
Die Einladung hätte erfolgen müssen. Jedoch stehst du durch die Kinder Krankschreibung nicht zur Verfügung, weil ja nur du dein Kind pflegen kannst. Sonst hättest du ja keine Kinder Krankschreibung!