Bei uns steht eine Standortverlegung an, wobei gleichzeitig zwei Abteilungen aufgelöst werden sollen.
Bleibt der Betrieb bei der Standortverlegung bestehen (also der BR im Amt und die existierenden Betriebsvereinbarungen gültig) und was passiert mit BRM / EBRM die sich in den aufzulösenden Abteilungen befinden?
Müsste für diejenigen ein Arbeitsplatz in den restlichen Abteilungen freigekündigt werden?
Unser BR ist der Ansicht, dass der BR erhalten bleibt, die BRM aus den zu schließenden Abteilungen jedoch auf der Strecke bleiben und das irritiert mich ein wenig.
Die Konstellation würde bei uns mal wieder zur Neuwahl führen (innerhalb eines Jahres dann das zweite mal)