Ausgleichsregleung von Überstunden - nachträgliche individualrechtliche Erweiterungen des Arbeitsvertrages nichtig aufgrund der bestehenden BV?
Guten Morgen KollegInnen! Wir sind dabei, eine BV zur Arbeitszeitregelung abzuschließen. Es besteht bereits seit Jahren eine BV zum Ausgleich von Überstunden im Rahmen von Messetätigkeit. Im Zuge von internen Recherchen zum Thema Arbeitszeit kam zu Tage, daß einige messebesuchunden Kollegen der Freizeitausgleich für Messeüberstunden individualrechtlich mit einem variablen Gehaltsanteil abgekauft wurde. Wir sehen die nachträglichen individualrechtlichen Erweiterungen des Arbeitsvertrages als nichtig aufgrund der bestehenden BV.... Wir würdet Ihr vorgehen?
Community-Antworten (1)
30.09.2008 um 22:07 Uhr
@SSGG, IMHO......es gibt zwei Möglichkeiten.
- auf die Einhaltung der BV (ohne Wahlmöglichkeit) bestehen, die Regularien hierfür dürften bekannt sein... oder
- unter "Abgeltung von Zeitguthaben" wahlweise die Auszahlung des flexiblen Anteils als Ergänzung (wenn ein TV es zulässt) zu ermöglichen...
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