Hallo kennt einer ein Urteil BAG das man längere kündigungsfristen für beide Vertragspateien im Arbeitsvertrag regeln darf.

wie z.b. wenn ich 12 jahre im Betrieb im und nach Betriebsübergang 613 jetzt vom neuen arbeitgeber wie es bei uns jetzt ist einen neuen AV berkomme und bei kündigungsfristen steht es gelten für den Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen wie Arbeitgeber nach § 622 BGB Abs 2. Unser chef sagt das man es darf und es wurde vom BAG gekippt.