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Werksverträge, BR - Mitbestimmung

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vomhofe
Aug 2017 bearbeitet

Hallo liebe Helferlein, zunächst möchte auch ich hier einmal etwas loswerden. Also an ALLE die sich hier mit einbringen einen ganz GROSSEN DANK an Euch. Ich kann bestätigen das Ihr vielen Kolleginnen und Kollegen meistens eine wichtige Hilfe seid !!!!!!!! SUPER, das Ihr das macht !!!!! Nun habe ich auch eine Bitte um Rat. Wir haben in unserem Betrieb Putzfrauen von einer Fa. mit der schon seit langer Zeit ein Werksvertrag vereinbart wurde. Nun sprach mich eine Putzfrau an und sagte mir, das ihre Putzzeit gekürzt wurde. Hintergrung ist eine tarifliche Lohnerhöhung der Reinigungsfrauen. Angeblich hat unsere Weksleitung der Reinigungsfirma mitgeteilt wenn die Preise erhöht werden, werden die Arbeiten neu ausgeschrieben weil wir uns aktuell eine Erhöung nicht leisten könnten. Nun ging die Reinigungsfirma hin und kürzte entsprechend die Putzzeit so das das Reinigungspersonal weniger Zeit hat, folgedessen auch neue Vereinbarungen unterzeichnen soll. Die FA. hat keinen BR bezahlt aber 8,82 Eur. die Std. ( ich glaube tariflich OK. ) Ein stummer Hilfeschrei der Leute, was könnte unser BR unternehmen ? Das Reinigungspersonal möchte aber nicht das deren Vorgesetzte erfahren wer die Info`s usw. gegeben haben. Eine ganz sensible Sache glaube ich. Habt Ihr einen Rat was mann tun kann ohne die Putzkolonne in Schwierigkeiten zu bringen ? Beste Grüße : vomhofe

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

03.02.2012 um 10:31 Uhr

Ihr könnt nicht viel unternehmen. Rate der Putzfrau zum solidarischen Handeln. Wenn weniger Zeit zur Verfügung steht, kann nur weniger geputz werden - da bleiben eben einige Ecken schmutzig. Aber das geht nur, wenn sich nicht einige dann doch unter Druck setzen lassen.

Außerdem könnten die Putzfrauen sich gewerkschaftlich organisieren u n d einen BR wählen. Bei der Wahl könntet Ihr "private" Hilfe in Form von Erstinformationen anbieten.

Und rate den Frauen nicht einfach einen neuen Vertrag zu unterschreiben sondern diesen zurvor gründlich zu prüfen oder prüfen zu lassen (Fachanwalt, Gewerkschaft)

H
Harzhexe

03.02.2012 um 10:32 Uhr

Folgende Fragen stehen da noch im Raum:

  1. Arbeitet die Reinigungsfirme ausschließlich für Euch, oder seid ihr Dienstleister und bietet diese Leisstungen einem externen Kunden an ?
  2. Wenn externer Kunde liegt es tatsächlich an eurer GF, oder zahlt der Kunde die tarifl. Erhöhung nicht?
  3. Wurden bei den Kolleginnen und Kollegen "nur" die Putzzeiten oder auch die Arbeitszeiten gekürzt? Vorab ein Auszug aus aus meiner "BR-Bibel" : Werkvertragsarbeitnehmer: Von der Arbeitnehmerüberlassung ist die Tätigkeit eines Unternehmers aufgrund eines Werk-oder Dienstvertrages zu unterscheiden. In diesen Fällen wird der Unternehmer für einen anderen tätig. Er organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voruassetzungen und bleibt für die im Vertrag vorgesehehen Dienste oder für die Herstellung des geschuldesten Werkes gegenüber dem Drittunternehmen verantwortlich. Die zur Ausführung des Dienst-oder Werkvertrages eingestzten Arbeitnehmer unterliegen der Weisung ihres Unternehmers und sind dessen Erfüllungsgehilfen (BAG v. 13.5.1992 - 7 AZR 284/91).

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