Wir hatten im Oktober 2011 einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB.
Der neue AG ist nicht in die Tarifgemeinschaft des alten AG eingetreten, er sicherte uns aber zu, das er den Tarifvertrag weiter anwendet.

meine Frage: muß sich der neue AG an den Tarifvertrag halten und wirkt dieser ein Jahr nach, wie die Arbeitsverträge oder ist dieser ungültig und der AG hat diesen nur wohlwollend akzeptiert und kann dies jederzeit ändern?