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Gültigkeit Tarifvertrag nach Betriebsübergang

U
umbtr
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten im Oktober 2011 einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Der neue AG ist nicht in die Tarifgemeinschaft des alten AG eingetreten, er sicherte uns aber zu, das er den Tarifvertrag weiter anwendet.

meine Frage: muß sich der neue AG an den Tarifvertrag halten und wirkt dieser ein Jahr nach, wie die Arbeitsverträge oder ist dieser ungültig und der AG hat diesen nur wohlwollend akzeptiert und kann dies jederzeit ändern?

88802

Community-Antworten (2)

S
Streikposten

02.02.2012 um 19:57 Uhr

Er soll es schriftlich geben, denn nur was man schwarz auf weiß besitzt.... Vor allem auch dass er auch die Weiterentwicklung des TV beachtet. Also nicht auf dem heutigen Stand einfriert.

R
rkoch

03.02.2012 um 09:21 Uhr

er sicherte uns aber zu, das er den Tarifvertrag weiter anwendet.

Wie nett von ihm! Da hat er Euch doch glatt etwas zugestanden was er eh machen muss.....

muß sich der neue AG an den Tarifvertrag halten und wirkt dieser ein Jahr nach, wie die Arbeitsverträge

§613a BGB ist dir offenbar bekannt. Lies erst den § nochmal genau und denk genau darüber nach was das ganze für Folgen hat, bevor Du weiterliest. Falls Du dann nicht dahinter kommst lies weiter.

Tip: Was "wirkt" nach diesem § nach? "Wirkt" überhaupt igendwas nach? §613a sagt nämlich das etwas ganz anderes passiert, etwas GANZ spezifisches! Was bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das was passiert nach einem Jahr "geändert werden kann" ? Kann das der AG einfach so tun weil er Lust dazu hat? Hat er diesbezüglich ein einseitiges Weisungsrecht?

So und hier die Auflösung: Tarifverträge und BV gehen in die EINZELVERTRÄGE ein (ganz was anderes als "Nachwirkung"!), und zwar auf DAUER. Nach Ablauf eines Jahres können die Verträge auch zum Nachteil der AN geändert werden, das bedarf aber eine einvernehmlichen Änderung (die AN müssen einverstanden sein) oder eine Änderungskündigung. Und die bedarf natürlich wie immer eines Grundes nach KSchG sofern dieses anwendbar ist. I.d.R. wird also der AG auch nach Ablauf des Jahres nichts machen können....

Das "Versprechen" den TV weiter anzuwenden könnte auch im Detail anders verstanden werden: Nämlich das er den TV ANERKENNT. Dann geht er nicht in der aktuell geltenden Form quasi Wort für Wort in die Einzelverträge ein, sondern durch Verweis auf den TV. Kleiner aber feiner Unterschied. Dann würde das u.U. nämlich auch bedeuten, das er auch zukünftige Veränderungen anerkennt. So weit er Euch das aber nicht schriftlich gibt (Vertragsangebot) ist es wenig bis nichts wert.

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