Hallo,
habe eine Frage.
Unser BR besteht aus 3 Persoen. Davon ist Einer auf REHA und ein anderer Krank.
Der BR- Vorsitzende ist noch da. Der hatte vor einer Woche ein wichtiges Gespräch mit der Geschäftsführung. Wir haben 2 Nachrücker im BR einer davon würde ich sein.
Der BR- Vorsitzende möchte keine BR -Versammlung mit uns Nachrückern durchführen.
Zitat " So würden sie hintenrum in d. Betriebsrat kommen" So entscheidet er alleine.
Er wartet scheinbar darauf das die abwesenden BR Personen wieder da sind. Einer ist wahrscheinlich bis Ostern Arbeitsunfähig. Er sagte am 21.02.2012 gebe es eine Betriebsversammlung. Auch darauf sollte sich doch der gesamte BR vorbereiten oder?

Ich hatte vor ca. 3 Wochen eine schriftliche Anfrage an d. BR gestellt, auch diese ist bisher nicht beantwortet.
Die Auftragslage ist bei uns sehr schlecht und wir machen schon sehr lange Kurzarbeit.
Deshalb ist alles wichtig was mit der GF besprochen wurde. Auch die MA haben Anrecht auf
Information v. BR oder?

Frage:
Darf der BR Vorsitzende das Nachrücken verbieten?
Was könnte ich unternehmen. Schlichtungsstelle?
Dürfen Arbeitsunfähige BR Mitglieder an einer BR- Versammlung teilnehmen?
Reicht es die "Arbeitsunfähigen" durch BR- Vorsitzenden per Telefon zu informieren und evtl. deren Zustimmung für irgend etwas zu bekommen?

Danke für Antworten