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Ersatzmitglieder

J
Jestin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage. Unser BR besteht aus 3 Persoen. Davon ist Einer auf REHA und ein anderer Krank. Der BR- Vorsitzende ist noch da. Der hatte vor einer Woche ein wichtiges Gespräch mit der Geschäftsführung. Wir haben 2 Nachrücker im BR einer davon würde ich sein. Der BR- Vorsitzende möchte keine BR -Versammlung mit uns Nachrückern durchführen. Zitat " So würden sie hintenrum in d. Betriebsrat kommen" So entscheidet er alleine. Er wartet scheinbar darauf das die abwesenden BR Personen wieder da sind. Einer ist wahrscheinlich bis Ostern Arbeitsunfähig. Er sagte am 21.02.2012 gebe es eine Betriebsversammlung. Auch darauf sollte sich doch der gesamte BR vorbereiten oder?

Ich hatte vor ca. 3 Wochen eine schriftliche Anfrage an d. BR gestellt, auch diese ist bisher nicht beantwortet. Die Auftragslage ist bei uns sehr schlecht und wir machen schon sehr lange Kurzarbeit. Deshalb ist alles wichtig was mit der GF besprochen wurde. Auch die MA haben Anrecht auf Information v. BR oder?

Frage: Darf der BR Vorsitzende das Nachrücken verbieten? Was könnte ich unternehmen. Schlichtungsstelle? Dürfen Arbeitsunfähige BR Mitglieder an einer BR- Versammlung teilnehmen? Reicht es die "Arbeitsunfähigen" durch BR- Vorsitzenden per Telefon zu informieren und evtl. deren Zustimmung für irgend etwas zu bekommen?

Danke für Antworten

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Community-Antworten (5)

K
kunzundhinz

01.02.2012 um 17:02 Uhr

Der BRV handelt ganz massiv Rechtwidrig!

Dadurch werden Beschlüsse nichtig und er riskiert den Verlust seiner Funktion und sogar des Mandates.

Ihr könnt dem BRV erklären, dass ihr notfalls den Rechtsweg geht. Weiter bei den AN werben damit der BRV ggf. ganz sein Mandat verliert. Also § 23 BetrVG

Der BRV ist zur ordnungsgemäßen Durchführung von BR-Sitzungen und Beschlüssen verpflichtet.

Weiter lest euch einmal in die § 29 folgende des BetrVG ein. Also Einberufung weiterer BR-Sitzungen. Dort findet ihr es auch was ist wenn der BRV nicht dazu einlädt.

N
niemand

01.02.2012 um 17:32 Uhr

Frage: Darf der BR Vorsitzende das Nachrücken verbieten? Nein Was könnte ich unternehmen. Schlichtungsstelle? Auflösung des Betriebsrats nach http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html §23 Betrvg Dürfen Arbeitsunfähige BR Mitglieder an einer BR- Versammlung teilnehmen? Ja sie können sich für nicht verhindert erklären und auch an Betriebsratsitzungen teil nehmen. Dann wäre auch alles in Ordnung und kein vorgehen nach §23 möglich. Reicht es die "Arbeitsunfähigen" durch BR- Vorsitzenden per Telefon zu informieren und evtl. deren Zustimmung für irgend etwas zu bekommen? Nein Betriebsratsitzungen haben nicht öffentlich statt zu finden und dies ist per Telefon nicht möglich.

Der BRV kann ohne BR nicht alleine zu einer Betriebsversammlung einladen.

G
gironimo

01.02.2012 um 17:50 Uhr

.... also sprecht noch einmal deutliche Worte mit dem Vorsitzenden. Ihr könnt auch die Gewerkschaft bitten Euch zu unterstützen (falls Ihr Mitglied seid).

" So würden sie hintenrum in d. Betriebsrat kommen" ist natürlich unsinnig.

Wenn verhinderte BR-Mitglieder durch Ersatzmitglieder vertreten werden, sind diese Ersatzmitglieder für diese Zeit automatisch vollwertige BR-Mitglieder. Dies gilt nicht nur für BR-Sitzungen sondern für jede BR-tätigkeit in dieser Zeit - also z.B. auch bei einer Betriebsversammlung. Mehmt diese Gelegenheit war und äußert Euch zu BR-Themen.

Sind die Verhinderten wieder da, rückt Iht wieder zurück bis zum nächsten Einsatz.

J
Jestin

01.02.2012 um 21:56 Uhr

Hallo,

ist es möglich, da scheinbar die IGMetall diesen BRV ünterstützt, irgendwo eine Klage einzureichen?

Danke für Antworten

K
Klauspl

02.02.2012 um 17:10 Uhr

Hallo Lest doch einmal was die Kollegen schon vorher geschrieben haben, da ist der Paragraph 23 BetrVg genannt. Hier ist klar geregelt was zu tun ist wenn ein BRV so massiv gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Und so lange die ordentlichen BR-Mitglieder verhindert sind, seit ihr als Ersatzmitglieder die ordentlichen Mitglieder des BR

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