Erstellt am 01.02.2012 um 10:11 Uhr von MonaLisa
@Friedensbringer,
darauf gibt's nur eine Antwort:
Der Betriebsrat ist nicht weisungsbefugt!
Wenn ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter nach Ansicht des Betriebsrats notwendig erscheint, könnt ihr das nur über den AG "erzwingen" (?)
Ansonsten seid ihr auf Good Will des Abteilungsleiters angewiesen.
Erstellt am 01.02.2012 um 10:22 Uhr von Kulum
Abgesehen davon ist ein Abteilungsleiter auch nicht unbedingt der Ansprechpartner des BR. Den findest du in §2 BetrVG. Da steht was von GL und BR.
Erstellt am 01.02.2012 um 10:58 Uhr von Lernender
Ich würde sagen es kommt darauf an. Nach § 80 Abs. 2 kann der BR sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftsperson verlangen. Falls der Abteilungsleiter der einzige ist der Auskunft erteilen kann, dann eben diesen.
Aber von den Rechten abgesehen, wenn ihr etwas mit dem Abteilungsleiter besprechen wollt, geht doch einfach hin und redet mit ihm.
Erstellt am 01.02.2012 um 14:50 Uhr von Laffo
@Friedensbringer
sollte im AV des Abteilungsleiters ein Passus :"sie führen Gespräche mit dem BR.." stehen, so müßte er dies tun.Ob der BR mit ihm reden möchte ist widerum was anderes.
Sollte dieser Abteilungsleiter allerdings im Rahmen von § 80 BetrVG ein Sachkundiger sein, er aber seine Sachkunde dem BR nicht zur Verfügung stellen möchte, so kann der BR die GL daraufhin aufmerksam machen, dass er sich nun einen externen Sachkundigen besorgen wird...