Aus unserem Gremium fragt ein Mitglied, ob ein Abteilungsleiter einer Gesprächsaufforderung durch den Betriebsrat nachkommen muss.

Meine Meinung lautet: Muss er nicht, es sei denn, es liegt eine BV mit dieser konkreten Handlungsweise vor oder der Geschäftsführer gibt ihm dazu eine Anweisung.

Jetzt soll ich die gesetzliche Lage erörtern, obwohl es für mich keine Frage ist.
Da ich jedoch nicht zu "selbstherrlich" sein möchte, frage ich Euch.

Vielen Dank!