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Wer muss mit dem Betriebsrat reden?

F
Friedensbringer
Jan 2018 bearbeitet

Aus unserem Gremium fragt ein Mitglied, ob ein Abteilungsleiter einer Gesprächsaufforderung durch den Betriebsrat nachkommen muss.

Meine Meinung lautet: Muss er nicht, es sei denn, es liegt eine BV mit dieser konkreten Handlungsweise vor oder der Geschäftsführer gibt ihm dazu eine Anweisung.

Jetzt soll ich die gesetzliche Lage erörtern, obwohl es für mich keine Frage ist. Da ich jedoch nicht zu "selbstherrlich" sein möchte, frage ich Euch.

Vielen Dank!

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Community-Antworten (4)

M
monalisa

01.02.2012 um 11:11 Uhr

@Friedensbringer, darauf gibt's nur eine Antwort: Der Betriebsrat ist nicht weisungsbefugt! Wenn ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter nach Ansicht des Betriebsrats notwendig erscheint, könnt ihr das nur über den AG "erzwingen" (?) Ansonsten seid ihr auf Good Will des Abteilungsleiters angewiesen.

K
Kulum

01.02.2012 um 11:22 Uhr

Abgesehen davon ist ein Abteilungsleiter auch nicht unbedingt der Ansprechpartner des BR. Den findest du in §2 BetrVG. Da steht was von GL und BR.

L
Lernender

01.02.2012 um 11:58 Uhr

Ich würde sagen es kommt darauf an. Nach § 80 Abs. 2 kann der BR sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftsperson verlangen. Falls der Abteilungsleiter der einzige ist der Auskunft erteilen kann, dann eben diesen.

Aber von den Rechten abgesehen, wenn ihr etwas mit dem Abteilungsleiter besprechen wollt, geht doch einfach hin und redet mit ihm.

L
Laffo

01.02.2012 um 15:50 Uhr

@Friedensbringer sollte im AV des Abteilungsleiters ein Passus :"sie führen Gespräche mit dem BR.." stehen, so müßte er dies tun.Ob der BR mit ihm reden möchte ist widerum was anderes.

Sollte dieser Abteilungsleiter allerdings im Rahmen von § 80 BetrVG ein Sachkundiger sein, er aber seine Sachkunde dem BR nicht zur Verfügung stellen möchte, so kann der BR die GL daraufhin aufmerksam machen, dass er sich nun einen externen Sachkundigen besorgen wird...

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