Vorgehen bei Stress zwischen MA und Chef
Erst einmal ein herzliches „Hallo“ an alle! Ich lese hier schon seit Jahren mit, jetzt habe ich mal eine Frage, bei der mir die Gesetzestexte und Kommentare nicht wirklich weiterhelfen...
Ich selber bin seit einigen Jahren im Betriebsrat, beim Folgenden jedoch bin ich ratlos...
Problematik: Einige Führungskräfte in „meinem“ Betrieb haben in Sachen Führungsqualität und „emotionale Intelligenz“ echte Defizite (genau genommen: Sie sind m.E. unfähig :-( ). Geführt wird mit Angst und Mißtrauen, selbst sog. Leistungsträger werden gegängelt und drangsaliert. Mitarbeiter, die sich nicht wehren können/wollen (weil psychisch so strukturiert, weil befristet angestellt und/oder LAN) sind i.A. die Opfer. Es geht also um „Stress mit dem Chef“ die das „wie-gehen-wir-miteinander-um“ betreffen. Hier gab es in einigen Fällen bereits Gespräche mit dem Personalchef, incl. Vereinbarungen, wie das Zusammenarbeiten MA vs. Chef in den nächsten Monaten stattfinden soll. MA fühlen sich jedoch weiterhin gegängelt, klagen über körperliche Auswirkungen (Bauchschmerzen, Herzrasen...). Stichwort „psychosoziale Risikofaktoren“: Ich weiß, daß der BR hier Möglichkeiten hat über Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen) zu gehen, dieser Weg jedoch wird voraussichtlich Monate/Jahre beanspruchen, bis ein Ergebnis da ist.
Das Problem ist jedoch jetzt da!
Wie geht Ihr in solchen Situationen vor? Welche Möglichkeiten hat ein BR außer reden-reden-reden und vermitteln?
Die besagten Chefs sind übrigens Angestellte i.S. des BetrVG, der BR ist also auch für diese verantwortlich. Und selbstverständlich sehen die betroffenden Chefs in ihrem Verhalten überhaupt kein Problem, da ja alles nur gut gemeint sei...
Community-Antworten (2)
10.11.2010 um 09:32 Uhr
Ihr habt zusätzlich zum Thema Arbeitsschutz noch zwei Varianten.
Zum Einen könnt ihr über das Thema Mobbing die Geschichte angehen. Das setzt aber wieder eine monatelange und lückenlose Dokumentation der Vorgänge vorraus. Da ihr die Probleme über einen längeren Zeitraumn schildert, könnte es natürlich sein, daß ihr eine solche Dokumentation schon habt. Zum Anderen gibt es den § 104 BetrVG. Dort wird der Betriebsfrieden beschrieben, bzw. eure Möglichkeiten, wenn dieser erheblich gestört wird. Da empfehle ich mal eine Prüfung. Wenn sich da etwas ergibt, dann könnt ihr beim AG die Versetzung der Führungskräfte fordern, im Zweifel dann die Zustände vor Gericht feststellen lassen. Natürlich auch im SInne der Führungskräfte, ist ja auch zu deren Selbstschutz.
10.11.2010 um 19:31 Uhr
Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Du hast insofern recht, daß dieser Zustand schon länger anhält und wir eine Dokumentation bzw. Schilderung der Historie problemlos zusammenkriegen sollten. Problem: So gut wie alle Situationen finden/fanden unter den vier Augen von MA und Chef statt, daher gibt es keine Zeugen. Versetzung des Chefs können wir unmöglich den Mitarbeitern zumuten, die bisher einen anderen (besseren) Chef haben, die lynchen uns... M.E. bräuchten solche Chefs entweder eine Position ohne Führungsverantwortung ;-) oder permanente Schulung "wie gehe ich mit meinen Mitarbeitern respektvoll um".
Auf jeden Fall geben mir Mobbing und Betriebsfrieden schon mal zwei weitere Ansatzstellen.
Es gab übrigens auch schonmal Gespräche mit den Chefs, danach haben sich die Zustände auch einige Zeit zum Positiven geändert. Leider fallen sie wieder in ihre alten Verhaltensmuster zurück...
Edit: die vier-Augen-Situation bedingt natürlich auch, daß es von solchen Situationen immer zwei Geschichten gibt :-(
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