Erstellt am 31.01.2012 um 11:52 Uhr von Lernender
Ihr könnt euch an die zuständige Behörde wenden.
Erstellt am 31.01.2012 um 12:56 Uhr von rkoch
> Kann er den Arbeitgeber verklagen, weil dieser nicht dafür sorgt dass ein von ihm für den
> gesamten Betrieb ausgesprochenes Rauchverbot eingehalten wird?
Erstmal: Rauchverbote gehören zu "Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der AN im Betrieb", insofern: Gibt es eine BV? Gilt diese Kraft Weisungsrecht des AG auch für die leitenden Angestellten (ist die Dame im Sinne des BetrVG überhaupt eine?) ?
Falls ja: BVs führt der AG durch und der BR kann ihn via §23 (3) BetrVG dazu zwingen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der BV auch durchzuführen. Insofern lautet die Antwort auf die Frage: Ja.
Falls nein: AG zu Verhandlungen auffordern und eine BV abschließen die auch die leitenden Angestellten mit einschließt. BV gelten zwar nicht Kraft Gesetz für diese Klientel, aber der AG kann sich dazu verpflichten die Geltung der BV über sein Weisungsrecht auch auf diese auszudehnen.
Ansonsten könnt ihr nur tun was Lernender schon gesagt hat, da §23 (3) nur zieht so weit der AG gegen Pflichten aus dem BetrVG verstößt, und die Frage des Rauchverbots an sich ist eben keine solche - erst dann wenn das Rauchverbot in einer BV geregelt ist.
Erstellt am 31.01.2012 um 12:57 Uhr von Aidan
Das ist eine Frage des Arbeitsschutzes.
Die zuständige Behörde ist das Gewerbeaufsichtsamt. Dieses ist zuständig für alle Fragen des Arbeitsschutzes(!), Umweltschutz und Verbraucherschutz.
Erstellt am 31.01.2012 um 15:05 Uhr von petrus
@rkoch
Das klingt so nach "freiwilliger Selbstverpflichtung" des ArbGeb... Da ist der Weg, den Aidan andeutet, eher erzwingbar...
Also keine BV nach 87.1.1, sondern nach 87.1.7, also "den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften". Und die sind in §5 (1) ArbStättV aber sowas von eindeutig... Den kann man glatt in eine (erzwingbare!) BV übernehmen - natürlich mit der Einschränkung, dass der BR in nur darauf festnagelt, die ArbN iSd §5 BetrVG zu schützen (wenn der ArbGeb dann die LA nicht schützen will... nun ja... dürfte nur schwierig in der Umsetzung werden). _Wie_ er das macht und durchsetzt, ist eigentlich sein Problem. (Um es mal ganz plakativ zu machen: Wenn der Arbgeb lieber ein _zusätzliches_ Treppenhaus nur für rauchende LA anbaut, statt das Rauchverbot auf der "normalen" Treppe durchzusetzen, darf er das gern tun, solange der Rauch von dort nicht in Räumlichkeiten zieht, die normale ArbN betreten. Und wenn die Putzfrau diese Treppe damit auch nicht reinigen kann...)
Und dann hat der BR die BV, deren Einhaltung er mittels 23.3 durchsetzen kann.
Erstellt am 01.02.2012 um 08:16 Uhr von rkoch
Hi Petrus,
> Da ist der Weg, den Aidan andeutet, eher erzwingbar...
Hab ich doch nicht abgestritten, hatte Lernender schon gesagt und ich habs im letzten Absatz nochmal bestätigt...
Aber ich wollte noch den (einzigen) Weg aufzeigen wo der BR selbst mit eigenen Bordmitteln aktiv werden kann. Das Gewerbeaufsichtsamt aufzuscheuchen hat mit MB relativ wenig zu tun... BTW: Mit Nr. 7 hast Du natürlich auch Recht.....
Erstellt am 01.02.2012 um 08:34 Uhr von Niemand
Der BR hat ja nicht nur die Aufgabe der Mitbestimmung sondern auch der Überwachung nach $80/1. Das heist für mich auch bei Feststellung von Verstößen die geeigneten Behörden einzuschalten.
Hier würde ich aber dem AG immer erst die Chance geben selbst tätig zu werden und ihn darauf hinweisen, daß der BR verpflichtet ist nach $80/1 die Behörden einzuschalten wenn er das Problem nicht löst.