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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Externer Trainer Mitbestimmung durch BR?

L
Lost-in-Space
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns soll es in der Abteilung Kundenbesuch geben. Mit dabei ein Trainer des Kunden, der für unsere Trainer einen Workshop abhalten soll.

Fragen:

Ist der AG verpflichtet, dem BR den Besuch mit ausreichendem Vorlauf anzukündigen?

Ist der Workshop mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

01.09.2020 um 09:52 Uhr

Ich würde erst einmal von der Mitbestimmung ausgehen. Es gibt zwar wie so oft im Leben eine Ausnahme - aber die soll euch dann der AG nennen, wenn er meint, ihr seid nicht in der Mitbestimmung. Worum geht es euch im speziellen?

L
Lost-in-Space

01.09.2020 um 10:39 Uhr

Danke für die Antworten. Es geht

  1. darum, dass der AG den BR im Vorfeld nicht über Kundenbesuche informiert und
  2. im Besonderen darum, dass ein externer Trainer ohne vorherige Abstimmung (welcher Art ist hier zu klären) Mitarbeiter per Workshop schult/trainiert. Nach welchem § gibt es hier eine Mitbestimmung?
R
rtjum

01.09.2020 um 11:01 Uhr

zu

  1. wieso sollte der AG euch über Kundenbesuche informieren?
  2. BetrVG §98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen wenn ich das richtig verstanden habe sollen die Trainer des Kunden ein train the Trainer machen damit eure Trainer dann nachher die eigenen MA schulen können
P
paula

01.09.2020 um 14:48 Uhr

nicht jeder Workshop ist eine Maßnahme nach § 98ff BetrVG. Daher würde ich beim AG mal die Inhalte, Ablauf anfordern um es beurteilen zu können

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