Datenschutzbeauftragter notwendig oder nicht ?
Hallo liebe BR-Profis, wo genau kann ich nachlesen, ob in unserem Betrieb ( Rettungsdienst ca. 300 MA) ein Datenschutzbeauftragter installiert werden muss und in welchem Umfang dieser evtl. von seiner eigentlichen Arbeit freizustellen ist? Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben. Viele Grüße didius
Community-Antworten (1)
22.08.2006 um 20:53 Uhr
@didius § 4f BDSG oder Du liest Dir den folgenden link durch http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_merkblaetter/DSB_1.pdf
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