Neues Schichtmodell
In unserer Firma wird es in nächster Zeit warscheinlich ein anderes Schichtmodell geben. Der Arbeitgeber ist noch mit der Erstellung beschäftigt. Klar ist, dass er dann nicht sagen kann "Leute, ab nächster Woche läuft es hier anders" sondern das ganze bedarf ja einer Vorlaufzeit, damit sich jeder drauf einstellen kann. Wo finde ich etwas über diese Ankündigungs-Vorlaufzeit, oder wer weiß wie lange diese dauern sollte ? Fest steht dass der BR der Änderung zustimmen wird .
Community-Antworten (14)
28.01.2012 um 14:26 Uhr
@Paddy
Ist euer BR an der Ausarbeitung der neuen Schichtmodelle involviert?
28.01.2012 um 17:20 Uhr
Fest steht dass der BR der Änderung zustimmen wird <
Dann kann er ja auch eine genügend lange Vorlaufzeit vereinbaren.
28.01.2012 um 19:23 Uhr
@gironimo Oder auch von jetzt auf gleich (z.B. ab übernächste Woche...)
28.01.2012 um 20:50 Uhr
Das war ja auch meine Frage. Kann der AG das ab übernächster Woche ändern, oder muss er eine bestimmte Frist einhalten ?
28.01.2012 um 21:03 Uhr
@Paddy Das war ja auch meine Antwort!
28.01.2012 um 21:18 Uhr
Wenn der normale Schichtplan 6 Wochen vor dem ersten Arbeitstag des entsprechenden Monats aushängen muss (sollte) wird es wohl kaum eine Änderung des Schichtmodells in 14 Tagen geben. Von daher kann ich mit deiner Antwort nicht viel anfangen, denn sie ist nicht rechtlich belegt sondern (für mein Empfinden)" einfach so mal in den Raum geschmissen".
28.01.2012 um 21:34 Uhr
@paddy Ahja? Wenn Du mir noch mitteilst, warum ein DP 6 Wochen vor inkrafttreten aushängen MUSS (mal abgesehen von evt. BVs), dann machst Du mich schlauer...
28.01.2012 um 22:32 Uhr
Zu finden in der ersten Antwort von Laffo.
Gib das mal in der Suchleiste ein und mach dich schlau.....
28.01.2012 um 22:37 Uhr
@Paddy Du scheinst dann doch wieder nicht richtig zu lesen. 4 Tage - mehr nicht!
28.01.2012 um 22:41 Uhr
"Eine aktive Mitarbeitervertretung will es wohl nicht darauf anlegen, Rechtsanwälte und Arbeitsrichter zu beschäftigen ohne einen sicheren Ausgang. Denn es braucht nur wenige Zeilen für eine Dienstvereinbarung, die viel Ärger erspart. Die Schichtpläne werden zunächst spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag des jeweiligen Schichtplanturnus (4-wöchiger Planungszeitraum) in den jeweiligen Arbeitsbereichen für die durch ihn Eingeteilten offen ausgehängt. Zeitgleich werden sie als Kopie der MAV zur Mitbestimmung vorgelegt. Erhebt die MAV nicht bis 4 Wochen vor dem Beginn eines Schichtplanturnus gegen einen Bereichsplan Einwendungen, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Die darin festgeschriebenen Arbeitszeiten werden vom Arbeitgeber oder den von ihm benannten Vorgesetzten so für alle verbindlich angeordnet. Die Mitarbeitervertretung erhält eine Kopie der angeordneten Pläne. Warum sollte ein Arbeitgeber eine solche Dienstvereinbarung unterschreiben? Weil ein Schichtplan, den er unangemessen spät angeordnet will, wohl keinesfalls mehr mit der Zustimmung einer verantwortungsvollen Mitarbeitervertretung rechnen darf. Und ohne Zustimmung – überhaupt keine rechtswirksame Anordnung von Arbeitszeit. "
Zitat Ende
28.01.2012 um 22:44 Uhr
@Paddy Da steht aber NICHT, dass 6 Wochen (zwingend) vorher ein DP aushängen muss, sondern nur, wenn es die MAV (übrigens: Nur bei Kirchen!) oder der BR das verlangen... Auch ist der Text in einem Zusammenhang zu lesen.
Aber bitte: Bleibe dann doch weiter in Deinem Glauben.
29.01.2012 um 10:32 Uhr
@ Paddy Warum beantwortest du nicht die wichtigen Fragen: Bist du im BR? Ist der BR involviert?
29.01.2012 um 15:22 Uhr
@Kölner
"@Laffo Du scheinst dann doch wieder nicht richtig zu lesen. 4 Tage - mehr nicht! Antwort 9 Erstellt am 28.01.2012 um 21:37 Uhr von Kölner"
Kölner ??? habe nie was anderes behauptet, rechtlich 4 Tage, der Rest wäre Vereinbarung!!!
29.01.2012 um 15:29 Uhr
Sorry. Habe es korrigiert...
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